In drei Sätzen: Die Kommission hat Förderungen in der Höhe von 44,5 Millionen Euro für den Stadionneubau in Limassol offiziell genehmigt. Davon profitieren die Proficlubs Apollon, AEL und Aris durch einen exklusiven 20-jährigen Nutzungsvertrag zu Konditionen weit unter dem Marktniveau. Diese Wettbewerbsverzerrung wird durch das Fehlen privater Investoren und den versprochenen Nutzen für die lokale Kultur gerechtfertigt.
Der Auslöser: Die Europäische Kommission hat nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die öffentliche Finanzierung des Stadions in Limassol legitimiert.
Wer sagt was: Laut Kommission sei es „angemessen“, um eine „effektive Nutzung moderner Sportinfrastruktur für soziale, bildungspolitische und kulturelle Zwecke“ zu gewährleisten. Zudem stellte die Behörde fest, dass die Beihilfe „notwendig“ sei, da eine „private Finanzierung“ für das Projekt schlichtweg nicht vorhanden war.
Das Sittenbild: Hier zeigt sich ein bedenkliches Muster staatlicher Quersubventionierung: Die öffentliche Hand übernimmt das volle finanzielle Risiko für eine Infrastruktur, während private Fußballunternehmen die Arena zu Billig-Mieten nutzen.
Zwischen den Zeilen:
- Die drei Profivereine Apollon, AEL und Aris Limassol sicherten sich eine exklusive Lizenz für volle 20 Jahre.
- Die fällige Jahresmiete der Clubs wird explizit „unter dem Marktniveau“ festgesetzt, was einen direkten Wettbewerbsvorteil darstellt.
- Die Kommission winkte den Deal durch, obwohl das Stadion bereits 2022 fertiggestellt wurde und Fakten damit längst geschaffen waren.
- Der volle Umfang der Begünstigungen bleibt unter der Fallnummer SA.113461 vorerst wegen „Vertraulichkeitsfragen“ unter Verschluss.
Follow the money: Die öffentliche Finanzierung durch die Zyprische Sportorganisation (CSO) beläuft sich auf exakt 44,5 Millionen Euro. Dieser Betrag wurde vollständig aus Steuergeldern aufgebracht, um eine Infrastruktur zu schaffen, die nun privatwirtschaftlich genutzten Profivereinen als Heimstätte dient.
Go Deeper: Die Entscheidung SA.113461 ist noch immer nicht im State Aid Register der Kommission abrufbar. Die Pressemitteilung verspricht explizit die Veröffentlichung „sobald Vertraulichkeitsfragen geklärt sind“.
Warum das wichtig ist: Dieser Fall offenbart, wie elastisch EU-Beihilferegeln ausgelegt werden können, um Profisport mit Steuergeld zu stützen. Wenn der Staat als Bauherr einspringt und private Vereine zu Spottpreisen einquartiert, wird das Risiko verstaatlicht, während der sportliche Erfolg und die damit verbundenen Einnahmen privatisiert bleiben.
Quelle: European Commission und die Entscheidung SA.113461.
