Anpassung der Leistungen verstößt gegen Unionsrecht
Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kindesabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger. Die Indexierung betrifft EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben.
Dieses Urteil sprachen heute die Richter vom EuGH. Damit droht Österreich eine Welle an Nachzahlungen. Man sei “für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet”, hieß es zuletzt aus dem Familienministerium.
Rückblick
Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung. Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für in Österreich arbeitende EU-Bürger wurden an die Lebenserhaltungskosten in dem Land, in dem die Kinder leben, angepasst.
Während Berechtigte etwa durch die Indexierung für Kinder in Irland mehr bekommen, gibt es für Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte von dem, was für ein Kind in Österreich ausgezahlt wird. Die EU-Kommission war der Auffassung, dass dies gegen die EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße und diskriminierend sei. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim EuGH Klage ein.