FPÖ-Generalsekretär Hafenecker bezeichnet die Entscheidung als “skandalöse Einmischung und Kniefall vor illegaler Masseneinwanderung”. Er argumentierte, dass die EU illegale Masseneinwanderung nicht stoppen wolle, sondern nur verwalte.
Strafe von 200 Millionen Euro
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn aufgrund dessen restriktiver Asylpolitik verhängt. Ungarn muss 200 Millionen Euro zahlen und zusätzlich ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro entrichten, solange das Land die höchstrichterlichen Entscheidungen zum Asylsystem nicht umsetzt. Diese Entscheidung löste Empörung bei Ungarns Premierminister Viktor Orban aus.
FPÖ kritisiert Urteil
Christian Hafenecker, der Generalsekretär der FPÖ und Vorsitzende der Parlamentarischen Gruppe Österreich-Ungarn, bezeichnete das Urteil als unzulässige Einmischung in die nationale Souveränität eines EU-Mitgliedsstaates. Er warf den “EU-Eliten” vor, Ungarn gezielt anzugreifen, weil dessen Regierung die illegale Masseneinwanderung bekämpfe und die nationale Identität bewahre.
„Anstatt sich die restriktive Einwanderungspolitik von Ministerpräsident Orbán zum Vorbild zu nehmen, setzen die EU-Eliten mit einer völlig absurden Rechtsprechung auf Einschüchterung und Erpressung“, sagte Hafenecker.
Kritik von Petra Steger
Petra Steger, die Europasprecherin der FPÖ, unterstützte Hafeneckers Aussagen und forderte mehr Anerkennung für Ungarns restriktiven Asylkurs. Sie kritisierte die ständige Kritik seitens der EU und betonte die Notwendigkeit, die EU-Außengrenzen zu schützen.
Steger warnte auch vor der möglichen Wiederwahl von Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin, da sie deren Migrationspolitik für gescheitert hält. Sie forderte einen neuen EU-Kommissionspräsidenten, der eine „Festung Europa“ sicherstellt, um zukünftige Konflikte mit Mitgliedsstaaten zu vermeiden.
Durchwinken von Asylwerbern
Für Ministerpräsident Orbán ist das Urteil beschämend. Ungarn muss nun eine Strafe von 200 Millionen Euro bezahlen, da die Regierung höchstrichterliche Anordnungen zur Umsetzung von Asylregelungen nicht umgesetzt hatte. Bei weiterer Säumigkeit droht eine Zahlung von einer Million Euro pro Tag.