Hessenthaler bezeichnete in seiner Stellungnahme die Gesamtsituation „bemerkenswert“. Trotz ressourcenintensiver Ermittlungen (Sonderkommission Soko-Tape, Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen) liege „nicht ein einziger Sachbeweis“ vor. Es sei für ihn jedoch „schlicht nicht möglich“, die Behauptungen zu widerlegen.
Für den Richter waren die Belastungszeugen „glaubwürdig“. Die Behauptungen waren für ihn deckungsgleich und nachvollziehbar. Richter Markus Pree: “K. und H. haben einen glaubwürdigen Eindruck gemacht.”
Die Staatsanwaltschaft warf Hessenthaler vor, 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilo Kokain in Niederösterreich, in Salzburg und Oberösterreich an einen Bekannten übergeben zu haben. Weiters wurde Hessenthaler angelastet, einen gefälschten slowenischen Personalausweis und Führerschein, die auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen zu haben. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Das Online-Medium exxpress titelt das Urteil wie folgt: “Gerechtigkeit siegt über linke Aktivisten.” Ein ehemaliger Weggefährte von Hessenthaler äußert sich gegenüber der Redaktion wie folgt: “Der Richter war für Julian, anders kann man sich das Urteil nicht erklären.”
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen und frühere FoB-Enthüllungen: Ibiza