Laut Minister Gerhard Karner (ÖVP) gehen 800 Personen im Innenministerium einer genehmigten Nebenbeschäftigung nach. Fragen der Dienstaufsicht und Unvereinbarkeit stehen im Raum.
BMI zählt 6253 Mitarbeiter
Mit Stichtag der Beantwortung (29.02.2024) sind 6253 Personen beim Innenministerium (BMI) beschäftigt. Das BMI erfasste dabei das Ministerium selbst, das Bundeskriminalamt (BK), die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK). Hinzukommen 18 sogenannte „Arbeitsleihen“, auch Leiharbeitskräfte genannt, welche jedoch nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
Hardfacts der Beantwortung
Anfragensteller war der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Alois Kainz. Laut Innenminister Karner arbeiten 5806 Personen Vollzeit und 447 Personen befinden sich in Teilzeit. 18 Personen werden zusätzlich als sogenannte Arbeitsleihen geführt. Diese müsste man quasi „on top“ hinzuzählen. In Summe sind 6271 Personen für das Innenministerium tätig.
Jeder Siebte hat einen Nebenjob
13,78% aller Mitarbeiter des BMI gehen einer genehmigten Nebenbeschäftigung oder einer Nebentätigkeit nach. Sage und schreibe 35 Mitarbeiter des Innenministeriums verfolgen in einer Führungsposition einen Nebenjob.
Dienstrechtlich betrachtet ist eine Nebenbeschäftigung jede Tätigkeit eines Bediensteten, die weder zur Erfüllung der Dienstpflichten zählt noch eine Nebentätigkeit darstellt.
Landwirt kein Problem
Grundsätzlich, so dem Magazin „Öffentliche Sicherheit“ zu entnehmen, steht es „jedem Bediensteten die Gestaltung des privaten Bereichs im Rahmen der Gesetze frei überlassen, sofern dies keine Auswirkungen auf seine dienstliche Tätigkeit hat.“ So stellen Nebentätigkeiten wie Landwirt, selbstständiger Sporttrainer oder ein Nebenjob im Betrieb eines Verwandeten kein Problem für die Behörde dar. So die Theorie.
Sachverständiger und IT-Fachkräfte
Die Nebenjobs der BMI-Beamten haben es aber auch in sich: So mancher Mitarbeiter ist nebenberuflich „Experte“ für gerichtliche Sachverständige. Am Papier erscheint jedoch ein externer Sachverständiger, daher fällt es auf den ersten Blick gar nicht auf. Zu überprüfen ist der sogenannte „Flurfunk“ aber schwer, da nur häppchenweise die Informationen nach außen dringen.
Frage der Vereinbarkeit
Einzelne Mitarbeiter des BMI stehen im Verdacht, ihre Dienstzeit für Gutachten als Sachverständiger oder zumindest als Informationszulieferer für Gutachten zu verwenden.
Dem Flurfunk ist auch zu entnehmen, dass einzelne Beamte aus dem IT-Bereich sich mit Kundenanfragen während der Dienstzeit beschäftigen.
Besonders spannend wird es aber, wenn Kriminalbeamte oder gar Verfassungsschützer ihr erworbenes Know-How im IT-Bereich für Privatkunden oder gar für ehemalige Kollegen im Sicherheitsbereich zur Verfügung stellen.
Fass ohne Boden bleibt dran.
Quellen
parlament.gv.at: Personalmangel, Teilzeitarbeit, Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigung (17579/AB)
bmi.gv.at: Unzulässige Nebenbeschäftigungen