„Es würde durchaus beim einen oder anderen Sinn machen, sich als Kronzeuge zur Verfügung zu stellen“, denn die Delikte seien „Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung“, erklärt Journalist Erich Vogl im PULS 24 Interview. Er hat als erstes über den möglichen Kronzeugen in der „Kronen Zeitung“ berichtet. Bei der vorliegenden Schadenssumme von 1,2 Millionen Euro drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Beschuldigt sind rund zehn Personen. Manche der zuständigen Anwälte sagen laut Vogl nichts. Werner Suppan, der Anwalt von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und der mitbeschuldigten Brüder Wolfang und Helmuth Fellner (Verlagsgruppe Österreich), weist die Vorwürfe „aufs Schärfste“ zurück. „Es halten alle ziemlich dicht“, so Vogl, auch von der WKStA sei nichts zu erfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Eine laut Vogl „valide“ Quelle gebe jedoch an, dass ein Kronzeuge gefunden sei.
Beinschab scheidet aus
Recherchen ergaben: Markt- und Motivforscherin Sabine Beinschab, die festgenommen wurde wegen Verdunkelungsgefahr (und wieder frei ist), kann nicht Kronzeugin sein. Sie soll Umfragen geschönt haben und war schon beschuldigt, hat einen Tag vor ihrer Hausdurchsuchung die Festplatte gelöscht (war es Vorahnung oder Verrat?). Keine gute Basis für eine vertrauenserweckende Zeugin der Anklage.
Quelle: puls24.at