Das Landesgericht Innsbruck hatte im Juni eine einstweilige Verfügung gegen Ingeborg Benko erlassen, die ihr untersagte, die Stiftungserklärungen und Stiftungsstatuten in Absprache mit Dritten zu ändern. Diese Verfügung wurde nun vom Oberlandesgericht aufgehoben. Die Begründung des OLG: Die geltend gemachten Ansprüche des Masseverwalters Andreas Grabenweger, der anstelle von Ingeborg Benko die Kontrolle über die Stiftung übernehmen wollte, seien rechtlich nicht haltbar.
Über die Stiftungen
Ingeborg Benko hatte zwei bedeutende Privatstiftungen gegründet. Die „Laura“-Stiftung, benannt nach ihrer Enkelin, umfasst Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich. Die „Ingbe“-Stiftung beinhaltet sechs Villen am Gardasee und wertvolle Goldbestände. Der Zweck dieser Stiftungen sei die Versorgung der Angehörigen.
Kritik und Vermutungen
Masseverwalter Andreas Grabenweger hatte den Verdacht geäußert, dass Ingeborg Benko in Absprache mit ihrem Sohn René Benko handle. Diese Vermutungen führten zur ursprünglichen einstweiligen Verfügung, die jedoch nun gerichtlich zurückgewiesen wurde. Grabenweger sieht seine Vermutungen durch die jüngste Entscheidung des OLG nicht bestätigt.
Finanzielle Forderungen
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tiroler Signa-Gründers René Benko wurde Ende April eröffnet. Insgesamt fordern 30 Gläubiger rund zwei Milliarden Euro. Bisher wurden davon jedoch nur 47,3 Millionen Euro anerkannt. Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten, doch der jüngste Sieg von Ingeborg Benko könnte Einfluss auf die weiteren Entwicklungen haben.
Fazit und Ausblick
Der juristische Erfolg von Ingeborg Benko stellt einen bedeutenden Wendepunkt im Benko-Konkursverfahren dar. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck, die einstweilige Verfügung aufzuheben, unterstreicht die rechtliche Position der Stifterin und könnte weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der Signa-Gruppe und deren Gläubiger haben.