Am kommenden Montag, vom 20. bis 27. September, läuft die Eintragungswoche für vier Volksbegehren, namentlich “Kauf Regional”, “Notstandshilfe”, “Impfpflicht: Notfalls JA” und “Impfpflicht: Striktes NEIN”. Die vier Volksbegehren können im Eintragungszeitraum in jedem Gemeindeamt und Magistrat unterschrieben werden. Mit Hilfe der elektronischen Signatur ist eine Unterschrift noch leichter geworden.
Ziel sind 100.000 Wahlberechtigte, damit die Anliegen im Parlament behandelt werden.
Initiator Eduard Egger gegenüber der Fass ohne Boden (FoB): „Wir streben die Auflösung des Wettbewerbsnachteils des regionalen Handels gegenüber den Online-Handelsriesen wie beispielsweise Amazon an.”
“Kauf regional” besonders interessant
„Kauf Regional“ wurde von Eduard Egger aus Tamsweg eingereicht. Ab Montag, dem 20. September, können Österreicherinnen und Österreich das Volksbegehren unterstützen. Das erklärte Ziel des 50-Jährigen ist es, dass es am Ende im österreichischen Parlament die Auflösung des Wettbewerbsnachteils des regionalen Handels zu ermöglichen.
“Im Kern unserer Forderung soll eine zweckgebundene Transferabgabe an stationäre Händler stehen. Das heißt, dass internationale Online-Riesen verpflichtet werden sollen, ihre Gewinne dort zu versteuern, wo sie den Umsatz machen. Konkret: Wenn ein Online-Gigant in Österreich einen Gewinn macht, dann soll er auch in Österreich Steuerabgaben leisten“, so Egger abschließend.
Volksbegehren “Kauf regional” im Wortlaut
Der Webseite des Bundesministeriums für Inneres ist der Wortlaut des Volksbegehrens zu entnehmen: „Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-)gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!“.
Forderungen von “Kauf regional” auf einen Blick
Der Informationsbroschüre sind nachfolgende Erörterungen zu entnehmen:
- “Gewinne von multinationalen Digitalkonzernen müssen in ÖSTERREICH versteuert werden! (Anm.: Und nicht beispielsweise auf Cayman Island).
Durch Steuertricks, wie die Verschiebung von Lizenz- und Patentgebühren und die konzerninterne Verrechnung von massiv überhöhten Kosten, schaffen es die großen Online Konzerne, Gewinne in Steueroasen zu verschieben. Laut Fachmedien zahlt Apple weniger als 1 % Gewinnsteuer in der EU. Das muss sich ändern!
- Geringerer Umsatzsteuersatz für den niedergelassenen Handel!
Der Gesetzgeber hat im Jahre 1963 mit der Schaffung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % (gegenüber 20 % Normalsteuersatz) gewisse Bereiche, Produkte gegenüber anderen verbilligt.
Ursprünglich sollte es sich um „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ handeln. Mittlerweile unterliegt aber selbst die Vermietung von Camping einem Steuersatz von 10 %.
In der heutigen Zeit geht es um das Überleben des stationären Handels. Aus diesem Grunde sollten die Umsatzsteuersätze nach dem Beitrag zur regionalen Arbeitsplatzerhaltung differenziert werden.
Das heißt konkret, dass für dasselbe Produkt weniger Umsatzsteuer anfällt, wenn es vor Ort gekauft wird.
- Zweckgebundene Regionalabgabe des Online Handels für Regionalgesellschaft/ Regionalfonds / Regionalvereine!
Ohne regionale Arbeitsplätze werden nicht nur die Ortskerne sterben, sondern auch das Vereinsleben, die Gaststätten, die Feuerwehren und am Ende auch die ganze andere Infrastruktur. Aus diesem Grunde sollten auch die Online Händler mit einer temporären Regionaltransferabgabe ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer Ortskerne beitragen.
- Verpflichtende Bewerbung der Städte u. Orte durch den ORF !
Der durch Zwangsabgaben finanzierte ORF mit seinen 9 Landesstudios sollte seinen Beitrag zur Aktivierung regionaler Ortskerne verpflichtend leisten. Neben einem fixen Volumen an Werbezeiten für einzelne Regionen, sollten Maßnahmen vor Ort die Vorteile des regionalen Konsums ganz klar hervorheben.
- Öffentliche Abstimmung im Parlament ohne Klubzwang
über die oben angeführten Maßnahmen.”
Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen. Die bereits getätigte Unterstützungserklärung ist für die Eintragung gültig.
Quellen: Innenministerium, Kauf regional und Facebook