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Linker Reflex gegen Israel

Vizekanzler Babler übt scharfe Kritik an israelischem Parlamentsbeschluss.

Andreas Babler - SEPA.Media - Martin Juen - Runway FoB AI
Andreas Babler - SEPA.Media - Martin Juen - Runway FoB AI
Redaktion
Redaktion
31. März 2026
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3 Min Read

In drei Sätzen: Der österreichische Vizekanzler Andreas Babler hat am 31. März 2026 in einem Facebook-Posting die von der israelischen Knesset beschlossene Todesstrafe für Terroristen scharf attackiert. Er bezeichnete die Maßnahme als Angriff auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, der sich de facto gegen Palästinenser richte. Die Stellungnahme löste umgehend heftige Kritik der Israelitischen Kultusgemeinde Salzburg, Steiermark und Kärnten aus.

Der Auslöser: Der aktuelle Anlass ist Bablers Facebook-Posting vom heutigen Tag. Darin nimmt der Vizekanzler Stellung zum Gesetz, das die Knesset am 30. März 2026 mit 62 zu 48 Stimmen verabschiedet hat. Die Israelitische Kultusgemeinde wirft ihm daraufhin Stimmungsmache vor.

Wer sagt was:

  • Andreas Babler schrieb: „Die von der Knesset beschlossene Einführung der Todesstrafe kann in einer demokratischen Gesellschaft kein legitimes politisches Mittel sein. Dass sie sich de facto gegen Palästinenser richtet, ist eine besonders erschütternde Absage an Menschenrechte und Rechtsstaat.“
  • Elie Rosen, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten, konterte scharf. Babler zeichne ein verkürztes und einseitiges Bild, das den sicherheitspolitischen Kontext und die anhaltenden Terroranschläge ausblende.
  • „Wer die Todesstrafe aus prinzipiellen Gründen ablehne, solle dies konsequent und global tun“, forderte Rosen und warf der politischen Linken einen doppelten Maßstab gegenüber Israel vor.
Todesstrafe für Terroristen

Das Sittenbild: Israel hatte die Todesstrafe seit 1954 praktisch nicht mehr vollstreckt und nur in Ausnahmefällen wie dem Eichmann-Prozess angewandt. Das neue Gesetz macht die Hinrichtung in Militärgerichten für palästinensische Terroristen zur Regel. Befürworter sehen Abschreckung und Gerechtigkeit für Opfer, Kritiker warnen vor Diskriminierung und Justizirrtümern.

Zwischen den Zeilen:

  • Das Gesetz schreibt in Militärgerichten der besetzten Gebiete die Todesstrafe durch Hängen als Standardstrafe für terroristisch motivierte Morde vor.
  • In Zivilgerichten in Israel gilt sie nur bei Mord mit der Absicht, die Existenz des Staates zu leugnen.
  • Die Association for Civil Rights in Israel reichte Minuten nach der Abstimmung Klage beim Obersten Gericht ein.
  • Itamar Ben Gvir feierte den Beschluss mit den Worten: „Bald werden wir sie einen nach dem anderen zählen.“

Die andere Sicht: Die Israelitische Kultusgemeinde betont, dass die Debatte in Israel nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern vor dem Hintergrund massiver Terrorbedrohungen. Vergleichbare oder härtere Todesstrafenpraktiken in Staaten wie dem Iran oder Irak würden von der Linken weit weniger kritisiert. Gerade weil Israel ein demokratischer Rechtsstaat sei, werde jede Maßnahme intensiv diskutiert.

Warum das wichtig ist: Babler nutzt die außenpolitische Debatte für eine klare Positionierung, die weit über seinen eigentlichen Verantwortungsbereich hinausgeht. Am Ende bleibt der Eindruck einer klassischen linken Stimmungsmache, die Kontext ausblendet und selektive Empörung pflegt – während reale Sicherheitsfragen Israels elegant unter den Tisch fallen.

Quellen:

  • ots.at
  • Andreas Babler auf facebook.com
  • fob.at
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