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Politik

Pilz über SOKO-Ibiza: „Schwerwiegende Befangenheit“

Alexander Surowiec
27. August 2019
Peter Pilz - Parlamentsdirektion - Bildagentur Zolles KG - Mike Ranz
Peter Pilz - Parlamentsdirektion - Bildagentur Zolles KG - Mike Ranz
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Der Parlamentarier präsentierte heute, gemeinsam mit einer weiteren JETZT-Kandidatin, drei Weisungen, die wohl noch für ein politisches Erdbeben sorgen könnten. Aus Sicht von Pilz haben die nachfolgenden drei Weisungen einen möglichen politischen Einfluss zur Folge.

Inhalt anklicken
1. Weisung2. Weisung3. WeisungDrei Befangene bei „SOKO-Ibiza“?Fazit von Peter Pilz

1. Weisung

Die 1. Weisung der OStA Wien ergeht bereits einen Tag nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos. So ist den Medienunterlagen der Pilz-Pressekonferenz zu entnehmen, dass „die Medienarbeit zu diesem Verfahrenskomplex […] ausnahmelos der Medienstelle der OStA Wien vorbehalten“ bleiben soll. Damit, so die Ausführung von Pilz, „versucht die OStA gleich zu Beginn, die politisch nicht steuerbare WKStA von der Öffentlichkeit abzuschneiden.“ Die Zitation beruft sich wiederum auf eine Enthüllung von derstandard.at (Fabian Schmid).

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Unmittelbar nach der Weisung der OStA erfolgte wenige Tage danach eine Klarstellung der OStA: „Diese hätte keineswegs die Absicht, Ermittlungen zu blockieren.“

2. Weisung

Am 1. August 2019 erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Wien der WKStA die Weisung, „dass durch bestimmte bereits eingeleitete Ermittlungen keine konkreten Hinweise auf einen Konnex zum betreffend die „Causa Ibiza“ anhängigen Verfahren erhoben werden können, das gegenständliche Verfahren im Falle eines allfälligen Konnexes zu dem bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Verfahren, ansonsten an die infolge sonstigen Konnexes oder infolge des Tatorts zuständigen Staatsanwaltschaften abzutreten.“
Mit anderen Worten, so Pilz, „wenn es gelingt, keine Verbindung von Schreddergate zu Ibizagate zu finden, kann auch dieses für die ÖVP brisante Verfahren in der StA Wien unter Kontrolle der OStA gebracht werden.“

3. Weisung

Das Justizministerium (BMJ) beschreibt die Ministerweisung des Vizekanzlers, Bundesminister Jabloner, wie folgt: „[…] sodann am 20.08 schriftlich im Dienstweg über die OStA Wien der WkStA seine folgende Rechtsansicht überbunden: Der bloße Umstand einer Mitgliedschaft vermag im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 B-VG keinen Anschein einer Befangenheit zu begründen.“
Eine sachliche Überprüfung, so Pilz, „möglicher relativer Befangenheitsgründe durch den Innenminister hätte ergeben, dass zumindest drei der vier bekannten Mitglieder der SOKO-Ibiza Anlass zur Überprüfung geben. „

Drei Befangene bei „SOKO-Ibiza“?

A. H.

Der erste Protagonist, der von Peter Pilz genannt wurde, ist A. H. Dieser gilt „als Protegé von ÖVP-Kabinettchef Kloibmüller.“ Als Beleg für diese These zitiert Pilz das Dokument „Dok 757“ aus dem BVT-Untersuchungsausschuss: „H. berichtet persönlich Kloibmüller, meist im Rahmen von persönlichen Treffen im Büro von Kloibmüller.“ Pilz stellt jedoch fest, dass gegen A. H. keine strafrechtlich relevanten Beschuldigungen erhoben“ wurden.

E. W.

E. W. leitete 2017 die Verwaltung einer Abteilung im BVT. „Unter 6 St 21/17a wurde im Zusammenhang mit dem Komplex „BVT“ von der WKStA ein Verfahren wegen „Amtsmissbrauch und Verrat von Amtsgeheimnissen“ gegen den ehemaligen BMI-Kabinettchef geführt.“ Das Verfahren wurde am 2. Mai 2019 eingestellt. Wenig später wurde E. W. in die SOKO-Ibiza bestellt.

W., so den Presseunterlagen zu entnehmen, „war laut 6 St 2/18f (BVT-Stammverfahren der WKStA) an der Erstellung der sogenannten Dateien „Kopie von Kochrezepten“ beteiligt.“ Bei Datenkonvolut „Kochrezepte“ handelt es sich um „Dateien von 40.000 Personen ohne Zusammenhang mit einem Verfahren zwischen 6.9.2011 und 22.4.2013 illegal abgespeichert wurden.“ In einem Zwischenbericht vom 8.4.2019 habe E. W. „die letzte Änderung“ durchgeführt.

K. O.

K. O. „kam 2005 über einen der EU-Sonderverträge“ ins BVT. O. wiederum wird in einer anderen Causa namens „Manipulierter BVT-Akt“ namentlich genannt. K. O. ist wie B. P. über einen derartigen Sondervertrag im BVT aufgenommen worden.

Fazit von Peter Pilz

Zwei der drei Personen genannten Personen, sprich „O. und W.“, „arbeiten nach wie vor im BVT. Sie gehören zum Schwarzen Netzwerk im BVT.“, so den Presseunterlagen von Peter Pilz zu entnehmen. Aus Sicht von Pilz besteht „kein sachlicher Grund, dass zwei Mitarbeiter der Abteilung „Nachrichtendienst“ im BVT in der SOKO-Ibiza des Bundeskriminalamts zur Aufklärung der Vorwürfe illegaler Parteienfinanzierung und öffentlicher Auftragsvergabe tätig sind.“

Aber auch der Justizminister wird von Pilz in die Pflicht genommen. So ist Pilz der Auffassung, dass der Justizminister alles daransetzt, „damit er in diesen Konflikt nicht hinkommt. Ich habe die Befürchtung, dass die „SOKO-Ibiza für die ÖVP und gegen die FPÖ ermittelt.“

Abschließend Pilz: „Es ist Aufgabe des Justizministers, den Innenminister, um die Prüfung des möglichen Anscheins einer Befangenheit zu ersuchen. Vor dieser Verpflichtung kann und darf er sich nicht drücken.“

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