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Politik

Plagiatsvorwürfe Pilnacek-Bericht: Wurde das Volksbegehren kopiert?

Der Bericht der U-Kommission, geleitet von Martin Kreutner, behandelt ausschließlich die Staatsanwaltschaften und fällt dabei undifferenziert aus, betont OGH-Präsident Georg Kodek. Zudem gebe es wortgleiche Passagen mit dem Antikorruptionsvolksbegehren von 2022.

Redaktion
Redaktion
19. Juli 2024
Christian Pilnacek - SEPA Media - Martin Juen
Christian Pilnacek - SEPA Media - Martin Juen
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Der kürzlich veröffentlichte Bericht der Pilnacek-Kommission sorgt für heftige Diskussionen. Die Kommission unter Leitung des Antikorruptionsexperten Martin Kreutner hat das österreichische Justizsystem hart kritisiert und spricht von einer „Zweiklassenjustiz“. Ein zentrales Anliegen des Berichts war der Vorwurf, dass Politiker im Justizministerium intervenieren, wenn unangenehme Gerichtsverfahren drohen.

Inhalt anklicken
  • Massive Vorwürfe
  • Plagiatsvorwürfe gegen Kreutner
  • Kreutner wehrt sich
  • Fazit und Ausblick
  • Quelle

Massive Vorwürfe

Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), meldete sich dazu im Ö1-„Morgenjournal“ zu Wort. Er betonte, dass die Kritik der Kommission sich ausschließlich auf die Staatsanwaltschaften beziehe und die Gerichtsbarkeit außen vor lasse. „Diese Formulierung ist eine undifferenzierte Pauschalunterstellung, die entschieden zurückgewiesen werden muss,“ so Kodek. Auch für die Staatsanwaltschaften hält er die Vorwürfe in ihrer Pauschalität für unzutreffend.

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Plagiatsvorwürfe gegen Kreutner

Besonders kritisch sieht Kodek die inhaltlichen Überschneidungen des Berichts mit dem Antikorruptionsvolksbegehren von 2022, das ebenfalls von Kreutner initiiert wurde. „Es fällt auch auf, dass einige zentrale Ergebnisse Wort für Wort mit dem seinerzeitigen Volksbegehren übereinstimmen,“ sagte Kodek. Dies ergebe ein „unglückliches Bild“ und könne die detaillierten und intelligenten Anregungen des Berichts überlagern.

Kreutner wehrt sich

Martin Kreutner wies die Kritik entschieden zurück und betonte, dass der Bericht von einer mehrköpfigen Kommission erstellt wurde. „Etliche Befunde und Anregungen wurden einstimmig getragen,“ sagte Kreutner zu Ö1. Er halte die Unterstellung von Kodek für unzulässig.

Fazit und Ausblick

Die Diskussion um den Pilnacek-Bericht verdeutlicht die Spannungen und Differenzen innerhalb des österreichischen Justizsystems und wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Kampf gegen Korruption.

Quelle

diepresse.com

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