Das Justizministerium hat in einem überraschenden Schritt in die Haftfrage der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl eingegriffen. Nachdem das Landesgericht Wien die U-Haft abgelehnt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Wien Beschwerde ein. Doch das Justizministerium wies nun an, diese Beschwerde nicht weiterzuverfolgen.
„Es wurde eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wien eingebracht“, erklärte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Ein Vorhabensbericht wurde daraufhin an die Oberstaatsanwaltschaft gesendet. Doch das Justizministerium entschied anders: Die Beschwerde sollte fallengelassen werden.
Windl hatte sich im Rahmen von Protesten mit Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn verankert, was zu ihrer Festnahme führte. „Das ist eine andere Qualifikation“, sagte eine Sprecherin über die schweren Beschädigungen der Fahrbahnen. Trotz der Freilassung laufen Ermittlungen wegen schwerer Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Aktivistin weiter.
Die Entscheidung des Justizministeriums sorgt für ein unerwartetes Ende in der Causa Windl. Während die Ermittlungen andauern, bleibt die Aktivistin auf freiem Fuß, ein klares Signal in der Auseinandersetzung um die Grenzen des zivilen Ungehorsams und den Umgang mit Klimaaktivisten.
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