„Wenn Hobby-YouTuber und nicht-kommerzielle Blogger auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen ihre Videoangebote als gewerbliche Abrufdienste nach dem Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G) unter die Regulierung der Medienbehörde stellen müssen, ist die Meinungsfreiheit im Netz in höchster Gefahr“, kritisiert der freiheitliche Mediensprecher Christian Hafenecker.
Anlass dafür ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Blog- und Videoplattform Inside Politics des YouTubers Claudio Schiesl, wonach es sich bei dessen nicht-kommerziellen Videoangeboten um eine wirtschaftliche Unternehmung handle. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigt damit die Ansicht der Medienbehörde KommAustria auf einen entsprechenden Feststellungsantrags Schiesls aus dem Jahr 2017.
Meinungsfreiheit im Netz gefährdet
„Aus diesem Skandal-Urteil kann abgeleitet werden, dass auch andere Videoblogger unter das AMD-G und damit unter dieselbe behördliche Regulierung wie etwa TV-Sender fallen, egal ob sie mit ihrer Tätigkeit Geld verdienen oder nicht. Die in der Bundesverfassung garantierte Meinungsfreiheit wird damit unter das Gewerberecht gestellt, was der Wegregulierung kleiner Betreiber Tür und Tor öffnet, während Social Media-Monopolisten und Medien-Großkonzerne geschützt werden. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, das AMD-G muss repariert werden!“, forderte Hafenecker, der sich eine Deckelung ähnlich der Regelung bei den Helfern in den Corona-Teststraßen vorstellen kann.
„Damit Einnahmen, etwa aus Spenden, nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG gelten, wäre die Einziehung einer Deckelung bei 537,78 Euro eine Möglichkeit, um Hobby-YouTubern und – Bloggern Rechtssicherheit zu verschaffen und die Meinungsfreiheit im digitalen Bereich zu schützen“, betonte Hafenecker.