Vorarlberg wird ab 15. März weitgehende Öffnungsschritte setzen. Darauf haben sich das Land und der Bund am Dienstag nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt. Lokale dürfen innerhalb wie außerhalb vom Lokal Gäste bewirten. Die Voraussetzung für den Besuch eines Lokals ist ein negativer Antigentest aus einer Teststraße. Zudem werden ab nächstem Montag wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen hierfür sind Selbsttests in digitaler Form gültig.
Vorarlberg: Pilotprojekt startet am 15. März
Bund und Land haben am Dienstag die Eckpunkte für eine kontrollierte Öffnung fixiert. Die Öffnungsschritte umfassen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen und die Gastronomie. „Wir gehen damit einen Schritt voran und werden diese Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen“, sagte Landeshauptmann Markus Wallner. Bei den Zutritten kommt erstmals ein in Vorarlberg entwickeltes Selbsttest-System mit digitaler Erfassung zur Anwendung. Dies gilt jedoch nicht für die Gastronomie, hier muss die Teststraße aufgesucht werden.