In drei Sätzen: Die Bundesregierung legt eine verspätete Novelle zum Organtransplantationsgesetz vor, um den florierenden Handel mit menschlichen Organen endlich einzudämmen. SPÖ-Gesundheitsministerin Korinna Schumann reagiert auf internationale Banden, die in Österreich über das Internet gezielt „Gesamtpakete“ für illegale Transplantationen im Ausland bewerben. Die Reform soll die rechtliche Grauzone schließen, in der gewinnorientierte Vermittler jahrelang ungestört operieren konnten.
Der Auslöser: Das Ministerium gesteht ein, dass die seit 2012 geltenden Werbe- und Gewinnverbote gegen moderne, international agierende Organtourismusunternehmen völlig wirkungslos geblieben sind. Kriminelle Geschäftsmodelle nutzen gezielt rechtliche Lücken aus, um illegale Eingriffe als harmlose Dienstleistungen getarnt zu verkaufen.
Wer sagt was:
- Die offiziellen Erläuterungen dokumentieren das jahrelange Versagen der Aufsicht mit bemerkenswerter Offenheit: „Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss und die Bewerbung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Organtransplantation haben sich insbesondere im Hinblick auf die stets voranschreitende Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle von auch international agierenden Organtourismusunternehmen als unzureichend erwiesen.“
- Besonders drastisch wird die Lage in Drittstaaten geschildert, wo „gewinnorientierte Dienstleistungen von in Drittstaaten ansässigen Organtourismusunternehmen im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Organtransplantationen im Ausland zB in Kenia oftmals als Gesamtpaket etwa Organisation des Flugs des Hotels und des Krankenhausaufenthalts sowie der Transplantation des Organs eines vermeintlich altruistischen Lebendspenders über das Internet in Österreich beworben werden.“
Das Sittenbild: Über Jahre hinweg sah die Regierung tatenlos zu, wie Werbeanzeigen für dubiose Nieren-Deals in Kenia oder anderen Drittstaaten nur einen Klick entfernt waren. Man rechtfertigte die Untätigkeit mit der Definitionssache, dass nicht das Organ selbst, sondern nur die „Reiseorganisation“ verkauft wurde. Dieses bewusste Wegsehen ermöglichte erst das Entstehen eines Marktes, der nun offiziell als „Kommerzialisierung“ gebrandmarkt wird.
Zwischen den Zeilen:
- Das neue Gesetz verbietet künftig explizit jede Werbung für gewinnorientierte Organvermittlung und Dienstleistungspakete.
- Sämtliche Verträge, die gegen diese neuen Bestimmungen verstoßen, werden künftig zivilrechtlich absolut nichtig sein.
- Die Novelle umfasst nun auch die Organisation von Flügen und Hotels, sofern diese der Umgehung des Organhandelsverbots dienen.
- Begleitend wird die Forschung an „ex situ Perfusion“ legalisiert, um die Zahl legaler Spenderorgane in Österreich zu erhöhen.
Die andere Sicht: Die Regierung betont, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten wolle und seriöse Information unangetastet bleibe. Im Entwurf steht dazu: „Nicht unter das Verbot fallen insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit einer Organspende sowie ärztliche Empfehlungen zur Inanspruchnahme einer Organspende.“
Warum das wichtig ist: Wien korrigiert mit dieser Novelle ein jahrelanges gesetzliches Totalversagen, das den Schutz der Menschenwürde wirtschaftlichen Interessen von „Vermittlern“ opferte. Es bleibt jedoch die bittere Erkenntnis, dass erst dokumentierte „Zwangsentnahmen“ und jahrelange Internet-Werbung für illegale Nieren-Pakete die Politik aus ihrem Dornröschenschlaf wecken konnten.
Quellen:

