In drei Sätzen: Der Rechnungshof überprüfte von November 2024 bis Jänner 2025 die Gebarung des Gemeindeverbands der Musikschule Staatz und Umgebung im nördlichen Weinviertel. Dabei deckten die Prüfer gravierende organisatorische Mängel auf, da die Verbandsversammlung in 9 von 13 Sitzungen und der Vorstand sogar in allen Sitzungen nicht beschlussfähig waren. Trotz dieser formalen Defizite wurden weitreichende Personal- und Finanzentscheidungen ohne die notwendige rechtliche Grundlage getroffen.
Der Auslöser: Anlass für die Überprüfung durch den Rechnungshof war eine stichprobenartige Auswahl nach dem Zufallsprinzip, um die präventive Wirkung der Kontrolle bei niederösterreichischen Gemeindeverbänden zu verstärken. Die Prüfung fokussierte sich auf die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25.
Wer sagt was: Der Schulleiter sieht sich in einem starren System gefangen: Da das Land Niederösterreich ein fixes Kontingent an Förderstunden vorgibt, das bei Nichtausschöpfung sofort gekürzt wird, fehle der Spielraum für eine eigene Strategie. Er muss das vorhandene Personal primär so einsetzen, dass keine Fördergelder verloren gehen, anstatt die Schule modern auszurichten.
Das Sittenbild:
- Die Musikschule Staatz ist die siebtgrößte Einrichtung ihrer Art in Niederösterreich, leidet jedoch unter einer mangelhaften Verwaltungsstruktur.
- Während der operative Haushalt formal ausgeglichen blieb, fehlen grundlegende Kontrollmechanismen, schriftliche Nutzungsvereinbarungen für die Unterrichtsstandorte und eine soziale Tarifgestaltung.
Zwischen den Zeilen
- Die mangelnde Beschlussfähigkeit wurde jahrelang übergangen, während der Obmann in den Protokollen dennoch fälschlicherweise eine Beschlussfähigkeit feststellte.
- Es fehlt ein wirksames Präventionskonzept.
- Pädagogische Leitfäden wurden nicht nachweislich mit dem Lehrpersonal besprochen.
- Über ein Drittel der Lehrpersonen verfügte im Jahr 2022 über keine dokumentierten Fortbildungen seit ihrem jeweiligen Dienstantritt.
Follow the money: Die Finanzierung der Musikschule stützt sich auf drei Säulen:
- 40% tragen die Gemeinden (706.853 EUR im Jahr 2023),
- 33% kommen vom Land (548.630 EUR) und
- 26% stammen aus Schulgeldern (431.843 EUR).
Die andere Sicht: Der Musikschulverband rechtfertigt die Berechnungsmethode der Gemeindebeiträge damit, dass Angebote wie Bläserklassen und der Instrumentenverleih für den Betrieb notwendig und im Interesse aller Verbandsgemeinden seien. Zudem betonte der Verband in seiner Stellungnahme, dass die Schulgeldtarife bewusst niedrig gehalten werden, um den niederschwelligen Zugang für Familien mit bescheidenem Einkommen zu fördern.
Warum das wichtig ist: Der Rechnungshof kritisiert ein System der „Geistersitzungen“, in dem weitreichende Personal- und Finanzentscheidungen ohne die rechtlich erforderliche Beschlussfähigkeit getroffen wurden. Durch das Ignorieren von Satzungen und fehlende Unterschriften unter Protokollen agierte der Verband in einem rechtsfreien Raum, was die Haftung der 15 Mitgliedsgemeinden massiv gefährdet. Zudem rügt der RH die fehlende strategische Steuerung: Anstatt die Schule nach pädagogischen Zielen zu führen, wird lediglich versucht, starre Förderkontingente des Landes zu erfüllen, um kein Geld zu verlieren.
Quellen: Ministerrat
