In drei Sätzen: Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich hat heute ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgestellt. Univ.-Prof. Dr. Markus Vasek kommt darin zum Ergebnis, dass das neue Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre verfassungswidrig sei. Die IGGÖ nutzt das Gutachten gezielt, um öffentliche Stimmung gegen das im Dezember 2025 beschlossene Gesetz zu machen.
Der Auslöser: Der aktuelle Anlass ist die gezielte Vorstellung des Gutachtens durch die IGGÖ. Sie wollen damit den öffentlichen und juristischen Druck auf die Politik erhöhen.
Wer sagt was:
- „Der Beschluss dieses Gesetzes ist eine politische Entscheidung“, erklärt IGGÖ-Präsident Ümit Vural.
- „Jetzt geht es um die rechtliche Bewertung. Und diese wird letztlich durch den Verfassungsgerichtshof vorzunehmen sein,“ so Vural.
- Er betont weiter: „Es geht hier nicht um ein einzelnes Kleidungsstück, sondern um Grundrechte. Gerade in sensiblen Bereichen wie Religion und Bildung braucht es Lösungen, die sich an der Verfassung orientieren und nicht an politischen Stimmungen.“
Das Sittenbild: Die IGGÖ lässt ein Gutachten erstellen und präsentiert es als unabhängige Rechtsanalyse. Tatsächlich handelt es sich um ein Auftragsgutachten, das exakt die gewünschte Schlussfolgerung liefert.
Zwischen den Zeilen:
- Das Gutachten wiederholt im Kern die Argumentation, die der VfGH bereits 2020 gegen das Vorgängerverbot verwendet hat.
- Vural spricht offen von einer „politischen Entscheidung“ und lenkt die Debatte auf die rechtliche Ebene.
Die andere Sicht: Die Gesetzesmaterialien argumentieren, das Verbot diene der „bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen“ und fördere „Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen“.
Warum das wichtig ist: Die IGGÖ versucht mit einem maßgeschneiderten Auftragsgutachten, Stimmung gegen ein unliebsames Gesetz zu machen. So wird aus einer politischen Niederlage eine mediale Kampagne.
Quellen: ots.at


