Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist bisher noch nicht von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft befragt worden. Das gilt sowohl für die Causa rund um Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), in der sich Kurz als Zeuge angeboten hat, als auch für sein eigenes Verfahrens wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss. Im eigenen Verfahren wurde der ÖVP-Chef noch nicht befragt, weil dessen Anwalt bestreitet, dass die WKStA in dieser Causa zuständig sei.
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