Ein Volksbegehren mit 143.217 Stimmen fordert eine unabhängige Justiz in Österreich. Ein Expertenhearing im Justizausschuss diskutierte die Wiedereinführung von Untersuchungsrichtern, die Verfassungsverankerung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Schaffung einer weisungsunabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft.
Politik und Experten uneins
Marcus Hohenecker, Bevollmächtigter des Volksbegehrens, plädiert für Kompromisse zur Justizunabhängigkeit. Anatolij Volk betont, politischer Einfluss untergrabe das Vertrauen und schade der Demokratie. Justizministerin Alma Zadić hebt die Wichtigkeit einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft hervor: “Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein fundamentales Anliegen.”
Experten sind sich uneinig
Strafrechtsexperte Peter Lewisch sieht in den Forderungen Diskussionsbedarf, während Verfassungsjurist Heinz Mayer eine unabhängige Staatsanwaltschaft ähnlich den Gerichten fordert. Walter Geyer, ehemaliger Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, unterstützt eine Bundesstaatsanwaltschaft, lehnt jedoch die Wiedereinführung von Untersuchungsrichtern und die Verfassungsverankerung der WKStA ab.
Abgeordnete skeptisch
Abgeordnete verschiedener Parteien äußern sich
zurückhaltend bis ablehnend zu den Forderungen. Klaus Fürlinger (ÖVP) sieht keinen Einklang mit dem demokratischen Prinzip, während Selma Yildirim (SPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) spezifische Vorschläge ablehnen. Agnes Sirkka Prammer
(Grüne) hinterfragt die Konsistenz der orderungen.
Fazit und Ausblick
Der Bericht über das Volksbegehren wird dem Nationalrat zur weiteren Behandlung vorgelegt, wobei die Meinungen über eine Reform der Justiz tief gespalten sind. Die Diskussion zeigt, dass trotz breiter Unterstützung für das Volksbegehren, politische und fachliche Hürden eine schnelle Lösung erschweren.