In drei Sätzen: ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte sind am Montag in Linz wegen Amtsmissbrauchs im sogenannten „Postenschacher-Prozess“ in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Das Landesgericht verhängte nach 14 Verhandlungstagen bedingte Haftstrafen von sieben Monaten sowie hohe Geldstrafen. Die WKStA sah parteipolitische Einflussnahme auf die Besetzung des Finanzamt-Vorstandspostens in Braunau im Jahr 2017 als erwiesen an, jedoch nicht rechtskräftig.
Der Auslöser: Das Urteil folgte einer Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Nach einer anfänglichen Diversion und deren Aufhebung durch das Oberlandesgericht kam es nun zur Verurteilung. Alle Beteiligten kündigten Berufung an.
Wer sagt was:
- „Er hat es nicht getan“, betonte Wögingers Verteidiger im Schlussplädoyer. Der ÖVP-Klubobmann selbst hatte stets bestritten, Einfluss genommen zu haben.
- Kronzeuge Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium, schilderte hingegen, er habe Wöginger „einen Gefallen tun“ wollen, weil man ihn im Parlament als Partner brauchte.
- Die beiden Beamten in der Hearing-Kommission wiesen die Vorwürfe der Bevorzugung des ÖVP-Bürgermeisters ebenfalls zurück.
Das Sittenbild: Der Fall zeigt einmal mehr, wie in Österreichs Verwaltung Parteibücher oft schwerer wiegen als Qualifikation. Eine qualifizierte interimistische Leiterin wurde zugunsten eines politischen Freundes übergangen. Solche Praktiken untergraben das Vertrauen in neutrale Behördenarbeit.
Das große Ganze:
- Der Prozess beleuchtete eine parteipolitischer Einflussnahme in der Finanzverwaltung.
- Thomas Schmid geriet selbst unter Druck, weil Ex-Kanzler Sebastian Kurz ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage angezeigt hat.
Zwischen den Zeilen:
- Der ÖVP-Bürgermeister übergab Wöginger seine Bewerbungsunterlagen in einer Sprechstunde und bat um „ein gutes Wort“.
- Wöginger leitete das Anliegen an Thomas Schmid weiter.
- Bei einem früheren Hearing in Freistadt scheiterte der Bewerber noch, doch in Braunau änderte sich die Kommission und die Bewertung.
- Chats auf Schmids Handy sollen die Intervention belegt haben.
- Die übergangene Beamtin Christa Scharf klagte erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Follow the money: Wöginger muss 43.200 Euro Geldstrafe zahlen, die Beamten 30.840 und 22.680 Euro. Dazu kommen Verfahrenskosten.
Die andere Sicht: Die Verteidigung plädierte einheitlich auf Freispruch und verwies auf fehlende Beweise für strafbare Einflussnahme. Wöginger sprach von einem legitimen „Bürgeranliegen“. Die Angeklagten sehen das Urteil als politisch motiviert.
Warum das wichtig ist: Das Urteil ist ein weiterer Nadelstich für die ÖVP. Ob es tatsächlich etwas ändert, wird die Berufung zeigen. Am Ende zahlt der Steuerzahler die Rechnung für die „Postenschacher-Affäre“.
Quellen: msn.com

