Prozessbeginn
In drei Sätzen: Am Montag beginnt am Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Prozess wegen schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der ehemalige syrische Brigadegeneral Khaled Al-Halabi und der frühere Leiter der Kriminalpolizei von Ar-Raqqa, Mussab A. R., müssen sich wegen systematischer Folter, sexueller Gewalt und schwerer Körperverletzung an mindestens 21 Zivilisten verantworten, es gilt die Unschuldsvermutung. Der Hauptangeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe und gibt an, als „Deeskalierer“ in einem schwierigen Umfeld Blutvergießen verhindert und die Bevölkerung geschützt zu haben.
Auslöser: Den Anstoß für das am Montag startende Hauptverfahren liefert eine offizielle Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien, die sich auf die umfangreichen Aussagen von 21 Opfern stützt. 18 dieser betroffenen Zivilisten werden von der Menschenrechtsorganisation Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) als Privatbeteiligte vor Gericht vertreten.
Wer sagt was:
- Verteidiger Timo Gerersdorfer gab in einem Interview bekannt, sein Mandant Khaled Al-Halabi sei „nicht Täter, sondern Vermittler und Deeskalierer“ gewesen und habe in Ar-Raqqa „Blutvergießen verhindern“ wollen. Die Verteidigung argumentiert, der General habe „keinen Einfluss auf die Entscheidungen und Handlungen jener Kommission gehabt“, auf die sich die Hauptanklagepunkte beziehen.
- Das Dokumentenmaterial der CIJA sieht es aber wie folgt: Sein persönlicher Vertrauensmann und Ermittlungschef Shadi Waqqaf war der direkte Repräsentant der Abteilung 335 in diesem Gemeinsamen Ermittlungsausschuss (JIC).
- Laut Unterlagen besaß Al-Halabi die exklusive Entscheidungsbefugnis und befahl seinen Agenten schriftlich, „jeden zu verhaften“, um durch die massenhaften Festnahmen ein Exempel zu statuieren.
Sittenbild: Die Verteidigung versucht, das Bild des Generals grundlegend zu verändern. Al-Halabi lässt über seinen Anwalt Timo Gerersdorfer mitteilen, er habe als Angehöriger der drusischen Minderheit in einem mehrheitlich sunnitischen Umfeld stets auf Ausgleich, Dialog und Deeskalation gesetzt. Dieser Darstellung stehen Zeugenaussagen gegenüber, wonach die Schreie gefolterter Häftlinge täglich durch das Gebäude der Abteilung 335 hallten.
Warum das wichtig ist: Der Prozess stellt eine Bewährungsprobe für die österreichische Justiz im Umgang mit internationalen Kernverbrechen dar. Österreich kommt damit seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nach, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig vom Tatort zu verfolgen. Für die Opfer, die teilweise seit über einem Jahrzehnt auf eine gerichtliche Aufarbeitung warten, geht es um die Anerkennung ihres Leidens.
Das große Ganze: Das Wiener Verfahren reiht sich in europaweite Bemühungen ein, schwere Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes nach dem Weltrechtsprinzip auf nationaler Ebene zu verhandeln. Da eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof durch das Veto Russlands blockiert ist, müssen nationale Gerichte einspringen. Der Prozess beleuchtet nicht nur individuelle Taten, sondern auch die Frage der systematischen Verantwortung innerhalb der syrischen Sicherheitsstrukturen.
Zwischen den Zeilen: Die Verteidigung argumentiert, der General habe Kontakt zur Opposition gesucht und an einer weitgehend friedlichen Übergabe der Stadt mitgewirkt. Dem steht gegenüber, dass Al-Halabi nur zwei Tage vor dem Fall Ar-Raqqas im März 2013 die Stadt verließ. Ob diese zeitliche Nähe Zufall oder Teil einer bewussten Strategie war, wird im Prozess geklärt werden müssen.
Die andere Sicht: Auch der mitangeklagte ehemalige Leiter der Kriminalpolizei in Ar-Raqqa, Mussab A. R., bestreitet über seinen Verteidiger sämtliche Vorwürfe und beteuert, keine strafbaren Handlungen begangen zu haben. Angesichts der Tatsache, dass der Gemeinsame Ermittlungsausschuss (JIC) im Gebäude der Kriminalpolizei angesiedelt war, wird die Frage der Kenntnis und Verantwortung für die dort stattfindenden Folterpraktiken (Reifenfolter, Elektroschocks etc.) eine zentrale Rolle im Verfahren spielen.
Verhandlungstermine:
- 01.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 103 / 1. Stock
- 02.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 103 / 1. Stock
- 03.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 103 / 1. Stock
- 08.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 09.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 16.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 17.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 18.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 23.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 /2. Stock
- 24.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 25.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 29.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 203 / 2. Stock
- 30.06.2026 09:30 – 15:30 Saal 212 / 2. Stock
Rückblick
Werdegang und Machtposition:
- Militärische Laufbahn: AL-Halabi begann seine Karriere als Armeeoffizier und wechselte später als Major zum allgemeinen Geheimdienst (Direktion für Staatssicherheit). Bevor er nach Ar-Raqqa versetzt wurde, leitete er unter anderem die Zweigstelle in Tartus.
- Absolute Autorität: In Ar-Raqqa besaß Al-Halabi die exklusive Entscheidungsgewalt über die Branch 335. Er war direkt der Geheimdienstzentrale in Damas unterstellt und nahm an wöchentlichen Sitzungen des Sicherheitskomitees teil, um die Unterdrückung der Opposition zu koordinieren.
Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen:
- Systematische Unterdrückung: Unter seiner Führung wurden Demonstranten massenhaft verhaftet und misshandelt. Er gab Befehle zur Verhaftung von Personen, um ein „Exempel zu statuieren“ und Proteste zu unterdrücken.
- Folterpraktiken: In der Branch 335 wurden Gefangene unter grausamen Bedingungen festgehalten (z. B. 10 Personen in einer 2-Quadratmeter-Zelle ohne Fenster). Zu den dokumentierten Foltermethoden gehörten:
- Physische Gewalt: Schläge mit Kabeln, Ketten und Bambusstöcken.
- Folterwerkzeuge: „Doulab“ (Reifenfolter), „Shabah“ (Aufhängen an der Decke) und „Bisat al-reeh“ (das „fliegende Teppich“-Gestell zur Überdehnung der Wirbelsäule).
- Elektroschocks und sexuelle Gewalt: Einsatz von Elektroschocks sowie Vergewaltigungen und Drohungen mit sexueller Gewalt gegen männliche und weibliche Häftlinge.
- Mitwisserschaft: Zeugenberichte belasten Al Halabi. Dieser soll von diesen Verbrechen gewusst haben, teils selbst teilgenommen oder keine Maßnahmen ergriffen haben, um sie zu verhindern.
Flucht nach Europa
- Ausreise aus Syrien: Kurz vor dem Fall von Ar-Raqqa im März 2013 floh er in die Türkei und später nach Jordanien.
- Frankreich: 2014 reiste er mit einem Visum nach Frankreich ein und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde Ende 2017 abgelehnt, da ernsthafte Gründe vorlagen, ihn für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich zu machen.
- Österreich: Noch bevor sein Verfahren in Frankreich abgeschlossen war, reiste er nach Österreich weiter. Dort wurde ihm am 19. Dezember 2015 Asyl gewährt.
Go Deeper:
- FoB Scoop: Wie das österreichische BVT den General 2015 nach Wien schleuste und mit einem Asylstatus ausstattete. Zum Nachlesen: Dank BVT: Foltergeneral bekommt Wohnung und Asyl.
Vor Gericht mutiert man vom syrischen Geheimdienstgeneral zum friedlichen Deeskalierer.
Frank sagt
Exklusiv: CIJA Bericht
FoB veröffentlicht erstmals die deutsche Übersetzung wesentlicher Teile des vertraulichen Dossiers der Commission for International Justice and Accountability (CIJA) zu Khaled Al-Halabi. Während die Verteidigung die Vorwürfe zurückweist, liefert der Bericht detaillierte Informationen zur Struktur und den Abläufen der Abteilung 335 in Ar-Raqqa zwischen 2009 und 2013.

Brigadegeneral Khaled Al-Halabi, Leiter der Abteilung 335
I) Zusammenfassung (Executive Summary)
Brigadegeneral Khaled Al-Halabi war von mindestens 2009 bis zwei Tage vor dem Fall von Ar-Raqqa an die Opposition im März 2013 der Leiter der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa – „Abteilung 335“.
Die Abteilung 335 war in mehrere interne Sektionen unterteilt, von denen jede eine bestimmte Funktion erfüllte, sowie in externe Sektionen, die auf Distrikts- und Subdistriktsebene verteilt waren. Halabi erhielt Weisungen vom Leiter der Allgemeinen Geheimdienstdirektion in Damaskus per Fax. Er leitete diese Weisungen per Fax oder durch handüberbrachte Post an seine Untergebenen weiter. Die meisten Zeugen gaben an, dass Halabi die exklusive Entscheidungsbefugnis innerhalb der Abteilung besaß.
Angehörige der Abteilung 335 verhafteten Demonstranten sowie tatsächliche oder vermeintliche Mitglieder der Opposition, führten Razzien und Patrouillen durch und setzten Häftlinge fest und verhörten sie. Von Mitgliedern der Abteilung 335 wurden schwere Verbrechen gegen Protestierende und Inhaftierte begangen. Die Beweise zeigen, dass Halabi Kenntnis von den Verbrechen hatte und in einigen Fällen selbst daran teilnahm oder es versäumte, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern oder zu bestrafen.
II) Brigadegeneral Khaled Al-Halabi
Brigadegeneral Khaled Mohsen Al-Halabi (im Folgenden als „Halabi“ bezeichnet) war seit mindestens 2009 bis zum 2. März 2013 – zwei Tage vor dem Fall von Ar-Raqqa an die Opposition – der Leiter der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa, „Abteilung 335“. Halabi gehörte der Sekte der Drusen an und stammte aus dem Gouvernement As-Suweida.
Halabi wurde um 1960 geboren. Er ist verheiratet und hat drei Kinder; zwei Söhne und eine Tochter. Halabi begann seine Karriere als Armeeoffizier, bevor er im Rang eines Majors zur Allgemeinen Geheimdienstdirektion (ehemals Abteilung für Staatssicherheit) versetzt wurde. Er arbeitete angeblich in der Spionageabteilung der Direktion in Damaskus (Abteilung 300) und leitete die Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Tartus, bevor er zwischen 2007 und 2009 nach Ar-Raqqa versetzt wurde.
Die meisten Zeugen gaben an, dass die Entscheidungsbefugnis exklusiv bei Halabi lag. Er stützte sich bei Ratschlägen auf den Leiter der Ermittlungssektion, Shadi Waqqaf, und den Direktor seines Büros, Ammar Saud. Halabi brachte diese beiden Personen aus Tartus mit.
Halabis Büro befand sich im ersten Stock der Abteilung 335. Nur sehr wenigen Mitarbeitern war der Zutritt zu seinem Büro gestattet. Die Ermittlungssektion, die den Verhörraum enthielt, befand sich direkt neben Halabis Büro; die beiden Räume waren durch eine dünne MDF-Wand getrennt.
Als Leiter der Abteilung 335 nahm Halabi an den Sitzungen des Sicherheitskomitees in Ar-Raqqa teil. Das Sicherheitskomitee existierte bereits vor dem Konflikt und bestand aus den Leitern der vier Sicherheitsbehörden in Ar-Raqqa, dem Polizeikommandanten, dem Gouverneur und einem Vertreter der 17. Division, die in Ar-Raqqa stationiert war. Den Vorsitz führte der Sekretär des Baath-Partei-Zweigs. Das Sicherheitskomitee war mit der Verwaltung und Koordinierung der Sicherheit von Ar-Raqqa beauftragt. Jedes Gouvernement in Syrien verfügte über ein Sicherheitskomitee, das dieselbe Funktion erfüllte. Das Sicherheitskomitee verbreitete Fahndungslisten, stellte zivile Milizen auf und bewaffnete diese, verteilte Kontrollpunkte und organisierte gemeinsame Patrouillen.
III) Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa („Abteilung 335“)
Der Leiter der Abteilung 335 von mindestens 2009 bis zwei Tage vor dem Fall von Ar-Raqqa an die Freie Syrische Armee im März 2013 war Brigadegeneral Khaled Mohsen Al-Halabi. Der stellvertretende Leiter der Abteilung war Oberst Abdulkarim Hajj Taha, der auch als Leiter der Tabqa-Sektion diente. Ein Zeuge behauptete, dass Taha übergelaufen und verstorben sei.
Obwohl Taha der Stellvertreter der Abteilung war, hatte er anscheinend wenig echte Macht. Die tatsächliche Macht in der Abteilung war in den Händen von Halabi, dem Leiter der Ermittlungssektion, Shadi Waqqaf, und dem Direktor von Halabis Büro, Ammar Saud, zentralisiert.
Die Abteilung 335 beschäftigte zwischen 200 und 250 Personen, darunter Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten. Laut einem ehemaligen Regierungsbeamten liefen siebenundachtzig der Mitarbeiter der Abteilung über.
Die Abteilung 335 befand sich im Dir’iya-Viertel im südlichen Teil von Ar-Raqqa City, gegenüber der Abi-Tamam-Schule und in der Nähe der Polizeikaserne. Der Kreisverkehr in der Nähe der Abteilung wurde nach der Abteilung „Staatssicherheits-Kreisverkehr“ genannt.
Struktur der Abteilung 335 Die Struktur der Abteilung 335 war der anderer Abteilungen des Allgemeinen Geheimdienstes in den Gouvernements sehr ähnlich. Sie umfasste interne Sektionen, die einen spezifischen thematischen Schwerpunkt hatten, sowie externe Sektionen und Außenstellen (Detachments), die auf Distrikts- und Subdistriktsebene verteilt waren.
Zu den internen Sektionen der Abteilung 335, die sich im Hauptquartier der Abteilung in Ar-Raqqa City befanden, gehörten die folgenden:
- Ermittlungssektion (Investigation Section): Diese war für die Vernehmung von Festgenommenen verantwortlich.
- Informationssektion (Information Section): Diese führte die Akten der Abteilung, tippte Berichte, erledigte Archivierungsaufgaben und diente als Poststelle der Abteilung.
- Patrouillensektion (Patrols Section): Diese führte Durchsuchungen und Razzien durch.
- Religionssektion (Religion Section): Diese überwachte Moscheen und Imame.
- Parteiensektion (Parties Section): Diese überwachte politische Parteien in Ar-Raqqa.
- Arbeitersektion (Workers Section): Diese überwachte Staatsbedienstete.
- Interne Sektion (Internal Section): Diese überwachte Regierungs- und zivile Institutionen in Ar-Raqqa.
- Externe Sektion (External Section): Diese war für die Überwachung von Ausländern in Ar-Raqqa sowie von syrischen Studenten oder Expats zuständig, die im Ausland arbeiteten oder studierten.
- Antiterrorsektion (Counter-terrorism Section): Diese war für die Durchführung von Durchsuchungen und Razzien mit hohem Risiko verantwortlich.
- Verwaltungs- und Finanzsektion (Administrative and Finance Section).
- Verwaltungssektion / Diwan (Administrative Section): Diese war die Kommunikationsdrehscheibe der Abteilung. Sie empfing alle offiziellen Mitteilungen und leitete diese dann an die entsprechenden Empfänger in der Abteilung weiter.
- Wirtschaftssektion (Economic Section): Diese war für die Aufrechterhaltung von Kontakten zu großen privaten und staatlichen Unternehmen zuständig, um sicherzustellen, dass diese die von der Regierung auferlegten Quoten erfüllten und die Unternehmen nicht in korrupte Praktiken verwickelt waren.
- Spionagesektion (Espionage Section): Verantwortlich für die Überwachung externer Bedrohungen.
- Studentensektion (Students Section): Diese verfolgte postsekundäre Bildungseinrichtungen und überwachte Studenten und Professoren.
- Technische Sektion (Technical Section).
Zusätzlich zu den internen Sektionen betrieb die Abteilung 335 mindestens fünf externe Sektionen auf Distrikts- und Subdistriktsebene. Die internen Strukturen dieser Sektionen spiegelten jene des Hauptquartiers der Abteilung 335 wider. Zu den externen Sektionen gehörten:
- Tabqa-Sektion (Tabqa Section): Geleitet von Oberst Abdel Karim Hajj Taha, die/der auch als stellvertretende(r) Leiter(in) der Abteilung 335 diente;
- Maadan-Sektion (Maadan Section);
- Tal-Abiad-Sektion (Tal Abiad Section);
- Karama-Sektion (Karama Section); und
- Ein-Issa-Sektion (Ein Issa Section).
Befehlskette und Berichtsstrukturen (Chain of Command and Reporting Structures) Die Abteilung 335 ist der Allgemeinen Geheimdienstdirektion in Damaskus unterstellt. Die Direktion wurde bis Juli 2012 von Generalmajor Ali Mamluk geleitet, als er durch Generalmajor Mohammad Dib Zeitoun ersetzt wurde. Mamluk wurde im April 2011 auf eine US-Sanktionsliste gesetzt, und Zeitoun im Mai 2011. Mamluk und Zeitoun wurden im Mai 2011 auf eine Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt.
Mitteilungen und Anweisungen der Direktion in Damaskus wurden per Fax an die Abteilung 335 übermittelt. In dringenden Fällen oder bei sensiblen Angelegenheiten rief der Leiter der Direktion Halabi an und erteilte ihm Befehle mündlich.
Halabi prüfte die Befehle aus Damaskus, und er konsultierte normalerweise niemanden. In schwierigen Fällen war Halabi dafür bekannt, Waqqaf, den Leiter der Ermittlungssektion, zu konsultieren. Dennoch wurden alle endgültigen Entscheidungen von Halabi getroffen.
Die Mitteilungen der Abteilung 335 wurden auf Computern getippt. Das Internet wurde jedoch nicht zum Senden oder Empfangen von Mitteilungen genutzt.
Zusätzlich zum Versenden schriftlicher Mitteilungen an Untergebene berief Halabi wöchentliche Sitzungen ein, an denen die Leiter aller Sektionen der Abteilung teilnahmen. Diese Sitzungen fanden jeden Mittwoch im Hauptquartier der Abteilung statt. Die Sektionsleiter besprachen ihre Arbeit und die Entwicklungen der Sicherheitslage.
Funktionen der Abteilung 335 (Functions of Branch 335) Die Abteilung 335 war stark an dem harten Vorgehen gegen tatsächliche und vermeintliche Mitglieder der Opposition in Ar-Raqqa beteiligt. Mitglieder der Abteilung 335 wurden ausgesandt, um Demonstrationen entgegenzuwirken und diese zu unterdrücken.
Die meisten Verhaftungen durch die Abteilung 335 fanden während Demonstrationen statt. Ein ehemaliger Regierungsbeamter stellte fest, dass jeden Freitag zwischen fünf und zehn Personen während einer Demonstration verhaftet wurden. Die Sektionsleiter standen unter Druck, Menschen zu verhaften und sie in die Abteilung zu bringen. Ein Zeuge hörte, wie Halabi den Mitarbeitern befahl, jeden Verhaftungswürdigen festzunehmen, schlicht um zu zeigen, dass sie Demonstranten verhaftet hatten. Er wollte an diesen Häftlingen ein Exempel statuieren, damit die Proteste aufhören würden. Derselbe Zeuge behauptete, dass vor dem Aufstand nur zwei oder drei Personen pro Woche festgenommen wurden. Nach Beginn des Aufstands wurden zwischen zwanzig und dreißig Personen pro Tag verhaftet.
Die Abteilung 335 verhaftete Personen auch an Kontrollpunkten. Agenten, die für die Besetzung von Kontrollpunkten zuständig waren, erhielten Listen mit den Namen von gesuchten Personen und Überläufern, die von der Allgemeinen Geheimdienstdirektion in Damaskus zusammengestellt worden waren. Zu den gesuchten Personen gehörten Personen, die die Revolution unterstützten, Waffen trugen oder an den Aktivitäten von Koordinierungskomitees beteiligt waren. Die Abteilung verfügte über feste Kontrollpunkte und mobile Patrouillen. Der erste Kontrollpunkt wurde Meshleb-Kontrollpunkt genannt. Der zweite Kontrollpunkt befand sich am Bassel-Kreisverkehr. Die beiden mobilen Patrouillen bewegten sich in der Stadt umher.
Zudem hörte ein ehemaliger Regierungsangestellter, wie einige Agenten der Abteilung erzählten, dass sie auf der Straße zwischen Ar-Raqqa und Damaskus gefälschte Kontrollpunkte einrichteten und sich als FSA-Kämpfer ausgaben.
Sie töteten einige Überläufer und hielten andere gegen Lösegeld fest, um die Glaubwürdigkeit der FSA zu untergraben.
Die Abteilung 335 verhaftete Personen auch in deren Wohnungen oder an ihren Arbeitsplätzen, bei Razzien in Wohnvierteln sowie nach der Ausstellung von Vorladungen, laut denen Personen in einer Sektion oder der Abteilung zu erscheinen hatten.
Mehrere Zeugen berichteten, dass sich das Regime mit zunehmender Intensivierung des Konflikts immer mehr auf Baath-Loyalisten verließ, um Demonstrationen entgegenzuwirken. Die Beweislage deutet darauf hin, dass Halabi einen schriftlichen Befehl von der Zentralen Krisenmanagementzelle (CCMC) in Damaskus erhielt, die Situation zu beruhigen, indem er Baathisten anwies, an Demonstrationen teilzunehmen und Personen zu verhaften, wodurch es den Sicherheitsbehörden ermöglicht wurde, sich von dem harten Vorgehen zu distanzieren. Weitere Beweise bestätigten dies, da ein im Mai 2011 herausgegebenes Rundschreiben der CCMC festlegte, dass die Sicherheitsbehörden Provokationen zwischen Pro- und Anti-Regime-Zivilisten initiieren sollten, indem sie Loyalisten mit Waffen und Geld ausstatteten.
Nachdem Mitglieder der Abteilung 335 Personen verhaftet oder diese von Baath-Loyalisten übernommen hatten, wurden die Häftlinge direkt in die Informationssektion der Abteilung gebracht, wo sie erfasst wurden. Der Name, das Geburtsdatum und andere biografische Daten jedes Häftlings wurden aufgezeichnet. Anschließend wurden die Häftlinge entweder direkt in den Verhörraum gebracht oder in eine Gefängniszelle gesperrt.
Die Häftlinge wurden von Mitgliedern der Ermittlungssektion verhört. Während der Verhöre wurden schwere Verbrechen begangen (unten beschrieben). Nach Abschluss des Verhörs erstellte der Leiter der Ermittlungssektion einen Bericht, der Halabi zur Genehmigung und Unterschrift vorgelegt wurde. Normalerweise bestand Halabis Entscheidung darin, einen Häftling entweder an den Gemeinsamen Ermittlungsausschuss (siehe unten) zu überstellen oder den Häftling nach Damaskus zu schicken. Halabi traf diese Entscheidungen über das Schicksal der Häftlinge in Absprache mit dem Leiter der Ermittlungssektion, Waqqaf, und dem Direktor von Halabis Büro, Saud. In einigen Fällen ließen Halabi, Waqqaf und Saud Häftlinge im Austausch gegen ein Bestechungsgeld frei.
Befehle zur Überstellung von Häftlingen nach Damaskus konnten nur vom Leiter der Abteilung, Halabi, erteilt werden. Mitglieder der Abteilung transportierten die Häftlinge nach Damaskus. Mit fortschreitendem Konflikt schickten die Dienststellen in Damaskus ihre eigenen Agenten, um Häftlinge abzuholen. Dies geschah, um undichte Stellen auf ein Minimum zu reduzieren. Nachdem die Straße zwischen Ar-Raqqa und Damaskus abgeschnitten war, wurden die Häftlinge über den Flughafen Tabqa nach Damaskus geflogen.
IV) Gemeinsamer Ermittlungsausschuss in Ar-Raqqa
(Joint Investigation Committee in Ar-Raqqa)
Einige von der Abteilung 335 verhaftete Häftlinge wurden an den Gemeinsamen Ermittlungsausschuss („JIC“) überstellt. Dieser Ausschuss wurde am 24. Juni 2011 auf Beschluss des Sicherheitskomitees von Ar-Raqqa gebildet. Er umfasset Vertreter der vier Sicherheitsbehörden in Ar-Raqqa sowie einen Vertreter der Abteilung für Kriminalsicherheit. Er befand sich in der Abteilung für Kriminalsicherheit in Ar-Raqqa. Der Vertreter der Abteilung 335 im JIC war der Leiter der Ermittlungssektion, Shadi Waqqaf. Jedes JIC-Mitglied erstattete seinem jeweiligen Abteilungsleiter Bericht.
CIJA ist im Besitz von Berichten über zehn Verhöre, die in der Kriminalsicherheitsabteilung von Ar-Raqqa durchgeführt wurden. Die Berichte, die alle aus dem August 2011 stammen, deuten darauf hin, dass die Verhöre gemäß dem Beschluss des Sicherheitskomitees von Ar-Raqqa vom 24. Juni 2011 zur Einrichtung des Ermittlungsausschusses von Ar-Raqqa durchgeführt wurden.
Die Rolle des JIC bestand darin, verhaftete Demonstranten zu verhören und weitere Verdächtige für eine Verhaftung und Vernehmung zu identifizieren. Dokumente bestätigen, dass die Abteilung 335 Personen verhaftete, festhielt und an das JIC übergab. Die in diesem Prozess gesammelten Informationen wurden anschließend mit den Sicherheitsbehörden in Ar-Raqqa geteilt. Nach der Vernehmung durch das JIC wurden die Häftlinge an die Justiz überstellt.
Überläufer stellten fest, dass das JIC in der Abteilung für Kriminalsicherheit untergebracht wurde, um die Demonstranten als kriminell und nicht als politisch darzustellen.
V) Vom Allgemeinen Geheimdienst im Gouvernement Ar-Raqqa begangene Verbrechen
(Crimes Committed by General Intelligence in Ar-Raqqa Governorate)
Die in diesem Abschnitt behandelten Verbrechen konzentrieren sich auf diejenigen, die von Mitgliedern der Abteilung 335 von März 2011 bis März 2013 begangen wurden – also in dem Zeitraum, in dem Halabi die Abteilung leitete.
Die untersuchten Beweise umfassen Berichte von ehemaligen Häftlingen und Insidern des Allgemeinen Geheimdienstes sowie interne Mitteilungen des Regimes, die sich im Besitz von CIJA befinden. Dieser Abschnitt stellt keinen erschöpfenden Katalog aller schweren Verbrechen dar, die vom Allgemeinen Geheimdienst in Ar-Raqqa während des relevanten Zeitraums begangen wurden. Er bietet jedoch einen detaillierten Einblick in die Schwere, Systematik, Tragweite, zeitliche Abfolge, die vorherrschenden Formen und die Orte der an Zivilisten in Ar-Raqqa begangenen Verbrechen.
Die Beweise deuten darauf hin, dass Personen, die an öffentlichen Protesten in Ar-Raqqa teilnahmen, Akten von Gewalt auf den Straßen ausgesetzt waren, einschließlich Schlägen, Elektroschocks und Schusswaffengebrauch, der zu Verletzungen oder zum Tod führte. Die weitaus größte Mehrheit der Festgenommenen wurde Verhören bezüglich ihrer Teilnahme an den Protesten und/oder ihrer Opposition gegen das Regime unterzogen. Während und außerhalb des Kontexts von Verhören wurden die Häftlinge routinemäßig extremen Formen des physischen Missbrauchs ausgesetzt, wie etwa Schlägen, Elektroschocks und dem Einsatz primitiver Folterwerkzeuge, um schwere Schmerzen und Leiden zuzufügen. Einigen Opfern wurde zudem Nahrung verweigert, und einige wurden verschiedenen Formen sexueller Gewalt und psychologischen Missbrauchs ausgesetzt.
Angriffe auf Protestierende während Demonstrationen (Attacks on Protesters During Demonstrations) Insider-Beweise deuten darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden Mitte März 2011 von der Führung in Damaskus angewiesen wurden, freitags in Erwartung von Protesten in Moscheen präsent zu sein. Wie oben erwähnt, wurden um diese Zeit herum auch Baathisten in und um Moscheen eingesetzt. In dieser Phase und zu Beginn der Proteste wurden in verschiedenen Teilen des Gouvernements Kontrollpunkte und Patrouillen eingerichtet (einschließlich gemeinsamer Patrouillen, die sich aus Mitgliedern verschiedener Sicherheitsbehörden zusammensetzten).
In der Anfangsphase der Proteste auf den Straßen hielten sich die Geheimdienstagenten zurück, und Gruppen von Baathisten wurden vorgeschickt, um Demonstranten gefangenzunehmen und sie an Sicherheitspersonal zu übergeben, das in einiger Entfernung vom Geschehen postiert war. Die Unterdrückung der Proteste wurde jedoch schnell gewaltsamer.
Aussagen ehemaliger Demonstranten deuten darauf hin, dass Sicherheitsagenten sie verfolgten und mit Stöcken sowie Polizeischlagstöcken, Elektroschlagstöcken und Tasern angriffen. Ein Zeuge gibt an, dass Bereitschaftspolizisten, die sich aus Mitgliedern aller Sicherheitsdienste zusammensetzten, bei diesen Angriffen von regierungstreuen Milizen, bekannt als die Schabiha, unterstützt wurden. Dies wird durch einen Bericht des Polizeikommandanten des Gouvernements Ar-Raqqa vom 22. April 2011 untermauert, der beschreibt, wie etwa fünfzig Demonstranten in Ar-Raqqa City von einer Gruppe von 100 Pro-Regime-„Anhängern“ angegriffen worden waren. Eine Reihe der Demonstranten wurde geschlagen und benötigte medizinische Behandlung. Drei wurden verhaftet und gestanden, „Anti-Regime-Parolen gerufen“ zu haben. In ähnlicher Weise setzten die Sicherheitsbehörden innerhalb von sechs Monaten nach den ersten Protesten auch im Distrikt Tell Abiad Milizen ein.
Trotz der Gewalt, die den Demonstranten zugefügt wurde, gingen die Demonstrationen weiter und wuchsen im Laufe der Zeit an. Bis 2012 zogen einzelne Proteste bis zu 1.000 Personen an. Da die Angriffe durch Sicherheitspatrouillen anhielten, waren die Demonstranten gezwungen, ihre Taktik zu ändern, indem sie beispielsweise Demonstrationen nachts organisierten und versuchten, sich vor dem Eintreffen von Regierungsagenten aufzulösen.
Bis Juni 2011 setzte das Regime scharfe Munition ein, um gegen Demonstrationen vorzugehen. Sicherheitsagenten eröffneten mit Waffen wie Kalaschnikow-Gewehren das Feuer direkt in die Menschenmengen. Dies führte bei einer Reihe von Gelegenheiten zu Verletzungen und Todesfällen. Die Schießereien ereigneten sich an öffentlichen Orten, wie etwa auf dem Uhrenturm-Platz (Clock Tower Square) im Zentrum von Ar-Raqqa.
Ein Zeuge beschrieb die Proteste, die am 16. März 2012 stattfanden, als der Demonstrant Ali Babansi getötet wurde. Ein an diesem Datum in Ar-Raqqa City aufgenommenes Videomaterial zeigt schwere Schießereien durch Regierungstruppen (von einer der vor der Kamera sprechenden Personen als „Sicherheits- und Schabiha-Kräfte“ beschrieben). Es zeigt zwei unbewaffnete Demonstranten, die innerhalb kurzer Zeit von Kugeln getroffen werden. Ali Babansi wurde angeblich von einem Scharfschützen erschossen, weil er versucht hatte, ein Bild von Hafez Al-Assad herunterzureißen.
Wie oben beschrieben, wurden viele Zivilisten während der Proteste von Agenten des Allgemeinen Geheimdienstes gefangengenommen und verhaftet. Zum Zeitpunkt der Festnahme wurden die Opfer routinemäßig mit Handschellen gefesselt, mit Augenbinden versehen und geschlagen.
Bedingungen in den Hafteinrichtungen des Allgemeinen Geheimdienstes (Conditions in General Intelligence Detention Facilities) Häftlinge wurden manchmal in überfüllten Zellen in der Abteilung 335 festgehalten. Ein ehemaliger Insider behauptete, dass der Leiter der Ermittlungssektion oft zehn Personen in eine einzige Einzelzelle mit den Maßen 1 Meter mal 2 Meter sperrte, selbst wenn in den anderen Zellen Platz war, nur um den Häftlingen mehr Stress zuzufügen. Die Zellen in der Abteilung hatten keine Fenster.
Die bereitgestellte Nahrung ging auf eigene Kosten des Häftlings und die Rationen waren unzureichend. Obwohl zudem eine Krankenschwester aus dem Nationalkrankenhaus mit der Aufgabe betraut war, einige der Verletzten innerhalb der Abteilung zu behandeln, war die medizinische Behandlung unzureichend. In einigen Fällen wurde denjenigen, die infolge von Missbrauch und Misshandlung offene Wunden erlitten hatten oder sehr krank waren, eine rudimentäre medizinische Hilfe zuteil.
Die Beweise deuten darauf hin, dass die unmenschlichen Haftbedingungen Teil eines Klimas der Einschüchterung und Angst waren, das den Häftlingen bewusst auferlegt wurde. Zum Beispiel behauptet ein Zeuge, dass Häftlinge nach der Erfassung bis auf die Unterwäsche ausgezogen und vor dem Verhör für ein paar Stunden in den Zellen gelassen wurden, um ein „Gefühl der Angst“ (oder: des Schreckens) zu erzeugen. Bei einer Gelegenheit wurden mehrere Gefangene aus ihren Zellen geholt und von den Wärtern geschlagen.
Missbrauch in der Abteilung 335 (Abuse in Branch 335) Die Mehrheit der Häftlinge, die in vom Allgemeinen Geheimdienst betriebenen Einrichtungen festgehalten wurden, war physischem und/oder psychischem Missbrauch ausgesetzt. Der Missbrauch wurde sowohl innerhalb als auch außerhalb des Kontexts von Verhören zugefügt. Einige Häftlinge wurden sexueller Gewalt ausgesetzt, was weiter unten ausführlicher beschrieben wird. Der Missbrauch wurde aus folgenden Gründen zugefügt:
a. Um Geständnisse über die Teilnahme der Häftlinge an den Protesten und/oder ihre Opposition gegen das Regime zu erzwingen; b. Um die Häftlinge zu zwingen, andere Demonstranten und Protestkoordinatoren zu nennen und Informationen über die Organisation von Protesten preiszugeben; c. Um die Häftlinge für die Teilnahme an den Protesten zu bestrafen; und d. Um von den Häftlingen Zusicherungen (oder: Verpflichtungserklärungen) zu erpressen, dass sie von einer Teilnahme an zukünftigen Protesten absehen würden.
Von den Häftlingen erpresste Informationen wurden aufgezeichnet und es wurde danach gehandelt. In der Abteilung 335 wurden beispielsweise während der Verhöre Notizen gemacht, und Berichte über Häftlinge wurden dem Erfassungssystem des Allgemeinen Geheimdienstes (bekannt als das „Fiche“-System) hinzugefügt.
Schläge, kombiniert mit dem Einsatz von Elektroschocks und primitiven Folterwerkzeugen, waren die häufigste Form des Missbrauchs, der während oder im Zusammenhang mit Verhören durch den Allgemeinen Geheimdienst in Ar-Raqqa angewendet wurde. Zu den spezifischen Methoden, mit denen physische Schläge zugefügt wurden, gehörten die folgenden:
a. Heftige Schläge mit Kabeln, Peitschen, Ketten und/oder Bambusstöcken; b. Zwingen eines Häftlings, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen, Abspritzen mit kaltem Wasser und anschließendes Schlagen mit Schläuchen und Stöcken; c. Treten eines Häftlings, einschließlich gegen den Kopf; d. Zwingen eines Häftlings, sich auf den Bauch zu legen, und anschließendes Schlagen auf den Rücken und den Unterkörper; e. Unterziehen des Häftlings der Doulab-Behandlung, bei der er gezwungen wurde, seinen Oberkörper und seine Beine in einen Reifen zu zwängen, und dann mit Stöcken, Peitschen oder Kabeln geschlagen wurde;
Andere Methoden des physischen Missbrauchs umfassten den Einsatz von Stresspositionen wie:
a. Schabah (Shabah): Hierbei wurden die Häftlinge an einer Decke aufgehängt, sodass ihre Zehen den Boden kaum berührten; und
b. Bisat al-reeh (oder der „fliegende Teppich“): Hierbei wurde das Opfer auf ein klappbares Brett geschnallt, das dann so zusammengeklappt wurde, dass starker Druck auf die Wirbelsäule ausgeübt wurde.
Männliche Häftlinge wurden während der Verhöre und des physischen Missbrauchs – wie Doulab, Schabah und der Verabreichung von Elektroschocks auf den Körper – routinemäßig nackt ausgezogen (erzwungene Nacktheit). Mehrere Insider beobachteten diese Form des Missbrauchs. Ein Zeuge gab an, dass Häftlinge, die beim Allgemeinen Geheimdienst in Ar-Raqqa festgehalten wurden, in den Verhörräumen routinemäßig bis auf die Unterwäsche ausgezogen wurden (die manchmal auch komplett entfernt wurde) und typischerweise mit kaltem Wasser übergossen wurden, bevor sie in einen Reifen (Doulab) oder auf den „fliegenden Teppich“ gesteckt oder geschlagen wurden.
In einigen Fällen wurden Häftlinge, die kein zufriedenstellendes Geständnis ablegten, weggebracht, physisch und psychisch misshandelt und dann für weitere Verhöre zurückgebracht. Zum Beispiel wurde ein Zeuge, der während seines Verhörs in der Abteilung 335 eine Beteiligung an den Protesten bestritt, anschließend in einen separaten Bereich gebracht, wo er sich bis auf die Unterwäsche ausziehen musste, kaltes Wasser über seinen Körper gegossen bekam und dann von sechs Wärtern schwer geschlagen wurde. Die Schläge hörten selbst dann nicht auf, als er versprach, zu gestehen. Er wurde dann zurück zum Vernehmer gebracht, der ihn mit einem taschenlampenähnlichen Gegenstand Elektroschocks aussetzte. Der Zeuge legte ein Geständnis ab, nannte die Namen anderer Demonstranten und setzte seinen Daumenabdruck auf ein Dokument, das er nicht lesen durfte.
Ein vielsagender Einblick in die Intensität des Missbrauchs ist der Bericht eines ehemaligen Beamten des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa, der sich erinnerte, dass die Schreie der misshandelten Häftlinge im gesamten dreistöckigen Gebäude, in dem die Abteilung untergebracht war, zu hören waren.
Ehemalige Häftlinge haben ebenfalls beschrieben, dass sie die Schreie von misshandelten Personen hörten und Anzeichen von physischem Missbrauch an den Körpern von Häftlingen sahen, mit denen sie die Zellen in der Abteilung 335 teilten.
Es war üblich, dass ein Opfer in aufeinanderfolgenden Verhören verschiedenen Methoden des Missbrauchs ausgesetzt wurde. In vielen Fällen wurden physischer und psychischer Missbrauch sowie Drohungen im Tandem (oder: gleichzeitig) angewendet. Beispielsweise gab ein Zeuge, der zweimal hintereinander von der Abteilung 335 festgenommen und anschließend in eine Hafteinrichtung in Damaskus überstellt worden war, einen lebhaften Bericht über den Missbrauch ab, dem er während seines ersten Verhörs ausgesetzt war (der Bericht ist in der dritten Person verfasst):
Der Gefängniswärter… verband ihm die Augen, nahm ihn an der Hand und eskortierte ihn die Treppe hinauf; er ging dann etwa 10 Meter, bevor er in einen Raum gebracht wurde… Stille herrschte; jemand fragte ihn dann: „Und, Sohn von [Name], erzähl uns.“
Er antwortete: „Was soll ich euch denn erzählen?“, woraufhin [der Vernehmer] ihm sagte: „Lass uns die Dinge von Anfang an klarstellen, viele haben diesen Raum schon vor dir betreten, einige waren respektvoll und haben höflich geredet, während andere nicht geredet haben, bis sie ausgezogen wurden.“ Er fügte hinzu: „Was wäre dir lieber?“ Der Zeuge sagte: „Ich würde gerne reden, aber zuerst möchte ich wissen, wo ich bin“, woraufhin [der Vernehmer] ihm sagte: „Du weißt nicht, wo du bist?“ Jemand begann, ihm von hinten mit der Hand auf den Hals zu schlagen, und sagte ihm: „Zieh deine Kleider aus.“
[Der Zeuge] blieb in seinen Boxershorts, woraufhin [der Vernehmer] ihm sagte: „Leg dich auf den Boden“, und dann begann, ihn heftig mit einem Kabel auf die Oberschenkel zu schlagen… „Du bist gegen das Regime und du redest immer gegen das Regime“, und er sagte ihm: „Wir haben einen Screenshot von deinem Facebook-Profil gemacht, du hast geredet… und gesagt: ‚Was ist das Problem, wenn das Regime geändert würde? Gibt es denn niemand anderen, der in Syrien regieren kann?‘“
Er begann dann, ihn mit einem Kabel auf den Rücken zu schlagen und sagte ihm: „Ihr Terroristen, ihr wollt einen islamischen Staat“, und er schlug ihn bei jeder Frage… Das Verhör dauerte eineinhalb Stunden.
Zahlreiche Häftlinge wurden von der Abteilung 335 an Dienststellen in Damaskus überstellt. Einige von ihnen wurden an mehr als einem Ort Verhören unterzogen. Zum Beispiel:
a. Ein Zeuge wurde beschuldigt, Geld zur Finanzierung von Protesten erhalten zu haben. Er wurde in der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa verhört und geschlagen, bevor er nach Damaskus überstellt wurde. In Damaskus wurde er fünf Verhörrunden bezüglich seiner Unterstützung für Proteste unterzogen. Er erlitt mehrere Formen physischen Missbrauchs, darunter Schläge mit Peitschen und Schlagstöcken, und wurde an den Handgelenken aufgehängt, während er geschlagen wurde.
b. Ein anderer Zeuge wurde nach seiner zweiten Festnahme durch die Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa an die Allgemeine Geheimdienstdirektion in Damaskus überstellt. Er wurde beschuldigt, Medikamente für „Terroristen“ in Deir ez-Zor gesammelt zu haben. In Damaskus wurde er mit fünfzig anderen in einer Zelle festgehalten und in vier separaten Fällen verhört und physisch misshandelt. Bei einer Gelegenheit wurde er so schwer geschlagen, dass er vor Angst urinierte. Er wurde zu den Geständnissen befragt, die er in Ar-Raqqa abgegeben hatte (was den Informationsfluss von der Abteilung zu den Einrichtungen in Damaskus veranschaulicht).
Angesichts des Kontexts, in dem die oben genannten Missbräuche stattfanden, und der Schwere der zugefügten Schmerzen und/oder Leiden können viele Fälle von Missbrauch als Folter unter internationalem Gewohnheitsrecht sowie unter dem Rom-Statut eingestuft werden. Die Häufigkeit und Beständigkeit, mit der Häftlinge physischem und psychischem Missbrauch ausgesetzt waren, die Verwicklung leitender Offiziere verschiedener Sicherheitsdienste in diesen Missbrauch und das systematische Versäumnis, die Verantwortlichen zu bestrafen, deuten darauf hin, dass der Missbrauch von der Führung der Abteilung 335 gebilligt wurde.
Nach dem Verhör wurden Häftlinge üblicherweise dazu gebracht, Dokumente zu unterschreiben oder ihren Daumenabdruck darauf zu setzen, die sie nicht lesen durften.
Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt (Rape and Other Forms of Sexual Violence) Beweise, die sowohl von Insider-Zeugen als auch von ehemaligen Häftlingen gesammelt wurden, zeigen, dass von Mitgliedern der Abteilung 335 im betrachteten Zeitraum Akte der Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt verübt wurden. Diese Beweise zeigen auch, dass hochrangige Beamte des Allgemeinen Geheimdienstes, einschließlich Halabi, Kenntnis von solcher Gewalt hatten und in einigen Fällen selbst daran teilnahmen oder es versäumten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern und zu bestrafen.
Eine Reihe von Personen, die vom Allgemeinen Geheimdienst festgehalten wurden, war sexueller Gewalt in Form von angedrohter oder versuchter analer Penetration mit Penissen und Gegenständen ausgesetzt. Ein Zeuge beobachtete, wie männlichen Häftlingen die anale Penetration mit einem Stock oder Schlagstock angedroht wurde. Ein anderer Zeuge beobachtete einen Vorfall sexueller Gewalt gegen zwei männliche Häftlinge.
Aussagen mehrerer Insider-Zeugen deuten zudem darauf hin, dass es in der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes Fälle von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch an weiblichen Häftlingen gab. Ein Zeuge glaubt, dass Stabsfeldwebel (Warrant Officer) Ammar Saud weibliche Häftlinge in das Büro des Leiters der Abteilung, Halabi, brachte, um sie dort sexueller Gewalt auszusetzen.
Ein anderer Zeuge hörte, dass mehrere Mitarbeiter der Abteilung Frauen zum Leiter der Abteilung brachten, damit Halabi sich an ihnen vergehen (oder: sie misshandeln) konnte. Derselbe Zeuge gibt an, dass eine Frau zu einer Außenstelle (Detachment) des Allgemeinen Geheimdienstes gebracht und vor den Augen ihres Ehemanns vergewaltigt wurde, um ihn zu zwingen, ein Verbrechen gegen das Regime und andere Beschuldigungen zu gestehen.
Die Aussagen der oben besprochenen Zeugen deuten darauf hin, dass die Kommandanten der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa entweder selbst an Akten sexueller Gewalt gegen Häftlinge teilnahmen oder von solchen Taten wussten und es versäumten, Schritte einzuleiten, um den Missbrauch zu verhindern oder die Täter zu bestrafen. Halabi war sich des sexuellen Missbrauchs von Häftlingen bewusst, der in der Ermittlungssektion direkt neben seinem Büro stattfand, und verteidigte die Täter. Es gibt auch kontextuelle Beweise, die auf eine Kultur der Straflosigkeit hindeuten, die in Bezug auf sexuelles Fehlverhalten in der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa in den Jahren 2011 und 2012 unter dem Kommando von Halabi vorherrschte.
CIJA liegen keine Beweise dafür vor, dass Untersuchungen zu den Missbrauchsvorwürfen in der Abteilung 335 eingeleitet wurden oder dass sinnvolle Strafen gegen Offiziere verhängt wurden, die an solchen Taten beteiligt waren, obwohl der Leiter der Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes die vollständige Befugnis hatte, seine Untergebenen zu bestrafen oder Disziplinarmaßnahmen gegen sie zu ergreifen. Insider des Regimes deuten darauf hin, dass Missbrauch toleriert wurde.
VI) Vom Gemeinsamen Ermittlungsausschuss begangene Verbrechen
(Crimes Committed by the Joint Investigation Committee)
Wie oben besprochen, wurden ab Juni 2011 die meisten Häftlinge dem Gemeinsamen Ermittlungsausschuss („JIC“) vorgeführt, der sich in der Abteilung für Kriminalsicherheit befand. Shadi Waqqaf vertrat die Abteilung 335 im JIC.
Neununddreißig von CIJA-Ermittlern befragte Zeugen gaben an, dass sie in der Abteilung für Kriminalsicherheit festgehalten wurden, wo sie von etwas verhört wurden, das sie entweder als einen „Ausschuss“ (Committee) von Vernehmern oder als mehrere Vernehmer bezeichneten. In einigen Fällen teilten Mitglieder des JIC den Häftlingen mit, wer sie waren. In anderen Fällen war es, obwohl die Häftlinge es zu diesem Zeitpunkt nicht erkannten, aufgrund des Ortes, der Umstände und/oder der Identität der Vernehmer klar, dass sie vor den Ermittlungsausschuss von Ar-Raqqa gebracht wurden, der zum JIC von Ar-Raqqa wurde. Die unten besprochenen Beweise deuten darauf hin, dass einige Häftlinge während der Verhöre durch das JIC physischem Missbrauch ausgesetzt waren.
Vierzehn der Zeugen, die vom JIC verhört wurden, gaben an, dass sie misshandelt wurden, während weitere zehn Anzeichen von Missbrauch sahen – entweder als Spuren von Misshandlungen auf den Körpern von Häftlingen oder durch das Vorhandensein von Folterwerkzeugen. Elf Zeugen, die in der Abteilung für Kriminalsicherheit festgehalten wurden, berichteten, dass sie gezwungen wurden, Dokumente mit einem Daumenabdruck zu versehen, die sie nicht lesen durften.
Ein Zeuge, der in den verfügbaren Unterlagen namentlich als jemand aufgeführt ist, der vom Ermittlungsausschuss von Ar-Raqqa verhört wurde, gab einen eindringlichen Bericht über den Missbrauch ab, dem er ausgesetzt war, während er von etwas verhört wurde, das wie ein „Ausschuss“ von Vernehmern wirkte:
An seinem siebten Tag in der Abteilung [für Kriminalsicherheit] wurde er mit verbundenen Augen und gefesselten Händen herausgeführt und erneut verhört… Einer der Vernehmer sagte: „Willst du, dass wir dich beleidigen?“ Der Zeuge hörte dann einen elektrischen Schlag. Der Zeuge wurde daraufhin mit einem Elektroschlagstock an beiden Beinen geschockt. Der Zeuge erzählte den Vernehmern dann, er habe von den auf der Straße versammelten Menschen gehört, dass es einen Protest gebe. Einer der Vernehmer sagte daraufhin: „Willst du, dass dein Sohn als Waise lebt?“ Er antwortete mit Nein und wurde erneut unter Strom gesetzt. Ein Vernehmer sagte ihm dann: „Sie nennen dich einen Helden.“ Er antwortete mit Nein und wurde erneut unter Strom gesetzt. Der Zeuge bestritt daraufhin jegliche Beziehung zu den Protesten und wurde erneut unter Strom gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt litt der Zeuge unter extremen Schmerzen. Eine der Personen im Raum sagte: „Ich will ihn schlagen.“ Der Zeuge sagte daraufhin: „Wenn Sie wollen, dass ich gestehe, werde ich gestehen, was immer Sie wollen.“ Die Männer im Raum befahlen einem Wärter, den Zeugen wegzubringen. Der Wärter brachte den Zeugen dazu, seinen Daumenabdruck auf Dokumente zu setzen, die er nicht lesen durfte. Der Wärter brachte ihn dann zurück in seine Zelle und sagte ihm auf dem Weg: „Hab keine Angst, du wirst freigelassen.“
Eine Reihe von Häftlingen, typischerweise diejenigen, denen ein gewisses Maß an Beteiligung an der Organisation von Protesten vorgeworfen wurde, wurden mehr als einmal und in bis zu fünf separaten Fällen vom Ermittlungsausschuss befragt. Es gibt auch Beweise dafür, dass in mehreren Fällen Mitglieder des Ausschusses an der physischen Misshandlung von Häftlingen teilnahmen oder bei dieser anwesend waren. Zum Beispiel wurde der Zeuge SYR.WCA.020, der im Juni 2011 verhaftet worden war, mit verbundenen Augen zum Knien gebracht. Während des Verhörs wurde er beschuldigt, demonstriert zu haben, und mit einem Kabel auf seine Arme, seinen Rücken und seine Füße geschlagen, bis er in einem solchen Zustand war, dass er seine Arme nicht mehr heben konnte. Mitglieder des Ausschusses bedrohten Häftlinge zudem routinemäßig (einschließlich mit Schaden für deren Familienmitglieder) und setzten sie Demütigungen sowie verbalen Beleidigungen aus, wie etwa sie als „Hunde“ zu bezeichnen.
VII) Schlussfolgerung (Conclusion)
Brigadegeneral Khaled Al-Halabi leitete die Abteilung des Allgemeinen Geheimdienstes in Ar-Raqqa („Abteilung 335“) von mindestens 2009 bis März 2013. Dieser Bericht hat Informationen über die Struktur, die Befehlskette und die Funktionen der Abteilung 335 geliefert. Er hat auch die Verbrechen beschrieben, die von Mitgliedern der Abteilung gegen Protestierende und Häftlinge begangen wurden.
Die oben dargelegten Beweise deuten darauf hin, dass Brigadegeneral Khaled Al-Halabi Kenntnis von den Verbrechen hatte, die von Mitgliedern seiner Abteilung begangen wurden, und in einigen Fällen selbst daran teilnahm oder es versäumte, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern oder zu bestrafen.

