Wiener Landesschulgesetz – wichtige Änderung

Redaktion
Foto FOB WJC

Ja, es gibt sie. Beamtinnen und Beamte, die sich in monatelanger, wenn nicht länger währender Arbeit, damit beschäftigen, ein Gesetz penibel zu ändern. Inhaltlich. Naja, inhaltlich nicht so, dass es etwas wirklich ändert, das für jeden spürbar wäre, das Leben auf den Kopf stellt, jemanden eventuell veranlassen würde, demonstrierend auf die Straße zu gehen. Nein, es wird ‚gegendert‘.

Fortan gilt es also nicht mehr nur für ‚Schüler‘, sondern auch für ‚Schülerinnen‘. Zuzüglich allem, das damit in Verbindung steht. Also nicht mehr ‚Schülerheim‘, sondern nun auch ‚Schülerinnenheim‘, im Schwall des Textes ‚Schüler- und Schülerinnenheim‘. Und so fort …

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Damit also sind Beamtinnen und Beamte – auch – beschäftigt. Jetzt ist es fertig, das Meisterwerk, und liegt zur Begutachtung auf. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann nun Einsicht, und im Bedarfsfall, Stellung nehmen.

Landesschulgesetz Faksimile_a

Landesschulgesetz Faksimile_b

 

Ja, es ist klar, es ist ein Gesetz, und Änderungen müssen so … man muss nicht alles verstehen und schlußendlich ist es in Ordnung. Wir sind im 21. Jahrhundert. Eben. Dann könnte man ein Gesetz von 1962 ebenso zeitgeistangepasst ändern.

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