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Politik

Krisper-Anfrage: Innenminister zu Ibiza-Causa aalglatt

Alexander Surowiec
20. Juli 2019
Stephanie Krisper - Parlamentsdirektion - Thomas Topf
Stephanie Krisper - Parlamentsdirektion - Thomas Topf
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Acht Wochen nach der Ibiza-Affäre liefert das Innenministerium erste schriftliche Antworten. Wer jedoch auf den großen Wurf gehofft hat, muss leider enttäuscht werden. Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage von Nationalratsabgeordneten und Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper (NEOS) liest sich wie ein Musterbeispiel für Medientraining: Hauptsache nicht anecken. Unbequeme Anfragen an Regierungsmitglieder beantwortet man in Österreich nach wie vor am liebsten diplomatisch, insbesondere, wenn es um die Causa Ibiza geht.

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Anfrage „Aufklärung nach Ibiza“ von Stephanie KrisperZusammensetzung der SOKO-Ibiza

Anfrage „Aufklärung nach Ibiza“ von Stephanie Krisper

Die Ibiza-Anfrage im Detail: „Auf dieser Insel wurde höchst verstörendes und kompromittierendes Bildmaterial gedreht, welches jüngst über die Süddeutsche Zeitung sowie den Falter und später von einer Vielzahl an Medien weit über den deutschsprachigen Raum hinaus veröffentlicht wurde. Zu sehen ist ein Video, in welchem der ehemalige Vizekanzler Strache und dessen Parteifreund Gudenus mit vermeintlichen Investorinnen ein unserer Ansicht nach strafrechtlich relevantes Gespräch führen und ein staatspolitisch untragbares Verhalten an den Tag legen.“, so die NEOS-Abgeordnete in ihrer schriftlichen Anfrage (3601/J).

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Kenntnisnahme des BAK über das Ibiza-Video

Laut aktueller Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium habe der Polizeiapparat erst am Tag der Veröffentlichung des Ibiza-Videomaterials erfahren. Das bestätigt Innenminister Wolfgang Peschorn in der Anfragebeantwortung, die der Fass ohne Boden Redaktion vorliegt. Selbes gilt für Innenminister Peschorn: „Ich selbst habe am 18.5.2019 durch die Medienberichterstattung von diesem Bildmaterial Kenntnis erlangt.“

Auf die Frage, welche konkreten Schritte der Innenminister unternommen hätte, nachdem man vom besagten Ibiza-Bildmaterial erfahren habe, antwortet Peschorn: „Diese Frage ist persönlich an einen meiner Amtsvorgänger gerichtet, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass ich diesbezüglich von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.“ Scheinbar glaubt Peschorn tatsächlich, dass die Anfrage an ihn als Person gerichtet ist und nicht an seine Funktion als Regierungsmitglied und Innenminister.

Haben Ermittlungsbehörden Zeit verloren?

Innenminister Peschorn: „Es sind mir bis dato keine Umstände bekannt geworden, aus denen sich ergeben würde, dass die Ermittlungen durch das Bundesministerium für Inneres behindert oder aufgeschoben wurden. Ein derartiger Vorhalt scheitert wohl auch bereits daran, dass das Ermittlungsverfahren von den staatsanwaltlichen Behörden bestimmt wird und insoweit dem Bundesministerium für Inneres keine Ingerenz möglich ist.“

Keine Behinderung oder Aufschiebung der Ermittlungsbehörden

Zusammensetzung der SOKO-Ibiza

Zwar aus den Medien bereits bekannt, jedoch nun schwarz auf weiß vorliegend, äußert sich das Innenministerium zur Zusammensetzung der SOKO-Ibiza: „Am 23. Mai 2019 wurde der Beschluss zur Einrichtung einer Sonderkommission (SOKO) gefasst und diese vorbereitet, weshalb auch keine Ermittlungen durch die Landespolizeidirektionen eingeleitet wurden. Am 27. Mai 2019 erfolgte auf Anweisung des stellvertretenden Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit die Einrichtung der SOKO im Bundeskriminalamt unter Beiziehung von Vertretern des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.“

Bleibt zu hoffen, dass die BVT-Aufdeckerin Krisper ergiebigere Antworten vom Justizminister erhalten wird.

Exkurs: Parlamentarische Anfragen (Interpellations- oder Fragerecht)

Der Nationalrat, aber auch der Bundesrat, haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Schriftliche Anfragen können von fünf Abgeordneten oder drei Bundesräten an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder gerichtet werden. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden. Die Beantwortung erfolgt in der Regel schriftlich, das befragte Regierungsmitglied kann aber auch mündlich antworten.

Grundsätzlich sind die Befragten zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Ist die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, dann ist dies in der Beantwortung zu begründen.

Parlamentarische Anfrage von Stephanie Krisper an das Innenministerium: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03601/index.shtml

Parlamentarische Anfrage von Stephanie Krisper an das Justizministerium: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03602/index.shtml

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