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Politik

Causa Ischgl – Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein

Redaktion
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24. November 2021
Sujetbild Ischgl - dreamer4787 - Adobe Stock
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Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa Ischgl eingestellt. “Es kommt zu keiner Anklage”, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Es gebe keine Beweise dafür, “dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte”, hieß es in der Begründung.

Das Ermittlungsergebnis der Anklagebehörde – das bereits Ende Mai 2021 feststand – sei nun auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und vom Weisungsrat geprüft worden. Im Verfahren wurden fünf Personen als Beschuldigte geführt. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei um Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.

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„Wir halten diese Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für falsch und werden zunächst eine Begründung verlangen und nach Prüfung dieser Begründung gegebenenfalls fristgerecht einen Fortführungsantrag einbringen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Das Strafverfahren hat aber schon jetzt die wesentlichen Grundlagen für die Amtshaftungsklagen der vom VSV unterstützten Opfer von Ischgl gegen die Republik Österreich geliefert. Nach den Akten lassen sich gravierende Behördenfehler lückenlos nachweisen.“

Der Ischgl-Blogger Sebastian Reinfeldt (Alles richtig gemacht?: Ischgl und die Folgen), Politikwissenschafter und investigativer Journalist, kommentiert die Einstellung gegenüber Fass ohne Boden wie folgt: “Aus meinen Recherchen hat sich eindeutig ein Multi-Behördenversagen in Sachen #Ischgl ergeben. Dennoch habe ich die Einstellung der Strafverfahren so erwartet. Weil in Österreich nie jemand Verantwortlicher die politische und juristische Verantwortung übernimmt. Die Entschuldigung bei den Ischgl-Opfern steht ja noch immer aus. Das Ganze war und ist ein Skandal. Gerechtigkeit kann es nun nur noch geben, wenn die Amtshaftungsklagen des Verbraucherschutzvereins von Peter Kolba Erfolg haben werden.”

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus gekommen. Die ersten Fällen wurden Anfang März 2020 bekannt. Die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.

Quelle: APA / Redaktion

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