Alexander Surowiec, Herausgeber von Fass ohne Boden, erhielt dieser Tage überraschende Post. Das Magazin „Wirtschaft in NÖ“ flatterte direkt in seinen privaten Briefkasten. Brisant: Eine amtlich bestätigte Auskunftssperre schützt seine Privatadresse.
Alle gewerblichen Aktivitäten laufen ausschließlich über registrierte Firmenadressen. Der Vorfall legt nahe: Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) hat Zugriff auf sensible Daten und in der Folge ein ernstzunehmendes Datenschutzproblem.
Kammer beschuldigt Magistrat
Ein erster Anrufversuch bei der WKNÖ blieb erfolglos. Obwohl die Kammer ab 7:30 Uhr erreichbar sein sollte, konnte zwischen 8:00 und 8:10 Uhr niemand abheben. Erst nach 9:00 Uhr gelang das erste Gespräch mit der Kommunikationsabteilung. Von dort wurde sofort weiterverwiesen.
Der Leiter des Mitgliederdatenservice reagierte hörbar nervös. Die Verantwortung schob er sofort von sich. Der Schuldige? Aus seiner Sicht der Magistrat Wiener Neustadt. Die privaten Daten seien angeblich nur intern verwendet worden. Er kann sich das Ganze gar nicht erklären.
Magistrat ist schockiert
Surowiec hakte nach. Die Bezirkshauptmannschaft zeigte sich zunächst unkooperativ. Eine Beamtin erklärte trocken: „Wenn das so gefährlich ist, dann dürfen Sie kein Gewerbe anmelden.“
Surowiec entgegnete: „Das ist Ihre Privatmeinung, die Faktenlage ist eine andere.“
Zuständig war die Beamtin offenbar nicht, eine Meinung hatte sie dennoch. Dienst am Bürger sieht anders aus.
WKNÖ-Magazin als Tretmine
Die zuständige Magistratsreferentin reagierte hingegen deutlich professioneller. Sie erklärte: „Ich habe Ihre Daten nie weitergegeben.“ Es habe laut der Magistratsbeamtin keinerlei Grund gegeben, die offizielle Firmenadresse zu ignorieren. Die Auskunftssperre sei im System klar vermerkt.
Kurz darauf meldete sich ihr Vorgesetzter. Seine Einschätzung: „Das ist sehr kurios.“
Er nahm die Sache persönlich in die Hand und konfrontierte den Leiter des Mitgliederdatenservice der WKNÖ. Der Fall ist nun bei der Stadtverwaltung aktenkundig.
Gesetz schützt Opfer
Die Auskunftssperre nach § 18 Meldegesetz schützt sensible Daten. Sie soll verhindern, dass gefährdete Personen durch Weitergabe ihrer Privatadresse in Bedrängnis geraten. Anwendungsfälle sind:
- Bedrohungen oder Morddrohungen
- Gewalt gegen Personen
- Übergriffe im persönlichen oder beruflichen Umfeld
Im Fall Surowiec liegt ein nachweisbares Schutzinteresse vor:
- Morddrohungen
- Ein toter Vogel vor der Tür
- Aufgeschlitzte Reifen
- Eine Vergiftung im Jahr 2018
- Wiederholte Diffamierung durch Parteien und kriminelle Netzwerke
Die Sperre gilt nicht gegenüber Behörden, verpflichtet aber Dritte zu absoluter Vertraulichkeit. Ein klarer Bruch liegt vor.
Zur Hauptreinigung auseinandernehmen
Die Wirtschaftskammer hat Surowiecs Privatadresse inzwischen gelöscht. Doch zentrale Fragen bleiben offen:
- Woher stammt die private Adresse?
- Warum wurde die Auskunftssperre ignoriert?
- Weshalb schiebt die WKNÖ die Schuld auf den Magistrat, der jede Weitergabe bestreitet?
Der Magistrat zeigt sich alarmiert. Eine offizielle Prüfung läuft. Die Wirtschaftskammer gibt sich zugeknöpft.
Drei offene Fragen
- Sind weitere Unternehmer in Niederösterreich betroffen?
- Wie konnte die WKO NÖ trotzt Auskunfftssperre überhaupt auf die Privatsdresse zugreifen?
- Wie tief reicht dieses Systemversagen wirklich?
Quellen
Redaktion