“Details zu einer Wiener Klage gegen das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie stehen noch aus – es gibt naturgemäß noch keinen Gesetzestext dazu, sondern nur eine Absichtserklärung. Entsprechend wird in Wien abgewartet, wie der Gesetzestext aussieht. Und danach geprüft, wie dagegen rechtlich am besten vorgegangen werden kann. Damit muss das Ende des Rauchverbots zuerst offiziell per Gesetz in Kraft treten, bevor Gegenmaßnahmen möglich sind.”
Zum Artikel auf diepresse.com