In drei Sätzen: Viermal war Österreichs Außenministerin Beate Meinl-Reisinger in nur einem Jahr bereits in der Ukraine – jetzt hat diese intensive Reisediplomatie eine Fortsetzung vor dem Wiener Handelsgericht: Die NEOS-Chefin will sich nämlich nicht bieten lassen, dass die FPÖ ihr vorgeworfen hat, „mit Geldkoffern“ nach Kiew oder Odessa gereist zu sein. Nun will Meinl-Reisinger einen Richter klären lassen, ob dies eine Verleumdung gewesen sei.
Der Auslöser: Im Zentrum des Konflikts stehen Aussagen, wonach Regierungsmitglieder angeblich „mit Geldkoffern in die Ukraine gereist“ sei, um dort österreichische Steuergelder zu übergeben. Diese Darstellung wurde sowohl auf einer Website der FPÖ als auch über den parteieigenen Kanal „FPÖ TV“ verbreitet. Aus dem Außenministerium heißt es jedoch, dass diese Vorwürfe jeder Grundlage entbehren und nachweislich falsch seien. Bereits zuvor wurde ein Antrag nach dem Mediengesetz wegen übler Nachrede eingebracht. Nun geht die nach zahlreichen Skandalen schon angezählte Außenministerin einen Schritt weiter: Eine Klage wegen Rufschädigung wurde beim Handelsgericht eingereicht. Ziel ist es, die Verbreitung der beanstandeten Inhalte zu stoppen und eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
Wer sagt was:
Meinl-Reisinger (Außenministerin, NEOS): „Politische Parteien dürften nicht ungestraft falsche Behauptungen verbreiten und sich dabei auf angebliche „Gerüchte“ stützen, die aus dem eigenen Umfeld stammen. Eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit sei mit demokratischen Grundwerten unvereinbar.“
Christian Hafenecker (FPÖ-Generalsekretär) lieferte den Anlass für die Klage: „Wir Freiheitliche setzen hier den einzigen glaubhaften Akzent für die Bevölkerung, weil wir tagtäglich die intransparenten Zahlungen und Geldgeschenke an die Ukraine aufdecken. Es halte sich hartnäckig das Gerücht, dass Regierungsmitglieder mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben. Bis heute ist uns die Außenministerin eine nachvollziehbare Antwort oder gar einen Überweisungsbeleg schuldig geblieben.“
Das Sittenbild: Die NEOS bringen den politischen Diskurs in den Gerichtssaal – eine Vorlage von Empfangs-Belegen durch die ukrainische Regierung mit einer genauen Auflistung der vom österreichischen Steuerzahler erhaltenen Beträge könnte sofort jeden Verdacht ausräumen, ganz ohne Handelsgericht. Die Österreicher haben als Finanziers auch das Recht auf eine Transparenz bei den bisher getätigten Finanzhilfen an die Ukraine.
Warum das wichtig ist: Dass nun schon reine Verdachtsmomente vor einem Gericht landen, zeigt viel von der Dünnhäutigkeit der Regierungsparteien. Und Beate Meinl-Reisinger sowie ihre Koalitionspartner müssen befürchten, dass bei dem kommenden Verfahren vielleicht auch Zeugen auftreten, die tatsächlich Bargeld-Transaktionen österreichischer Regierungsmitglieder in Kiew beobachtet haben könnten – es gilt die Unschuldsvermutung. Zu hoffen ist, dass bei dem Gerichtsprozess zumindest offen dargelegt wird, wie viel Steuergeld bisher von Österreich an die Ukraine geflossen ist. Angeblich waren es bereits mehr als 3,2 Milliarden Euro.
Link:
Bericht oe24
Geldkoffer? Meinl-Reisinger klagt
Die Außenministerin klagt die FPÖ auf Verleumdung.
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