Ein Urteil des Arbeitsgerichts Wien besagt in 1. Instanz, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) eine ehemalige Religionslehrerin diskriminiert hat. Die IGGÖ muss 15.000 Euro Schadenersatz zahlen, will jedoch Berufung einlegen.
Zeliha Ç., die von 2006 bis 2021 bei der IGGÖ tätig war, legte 2016 ihr Kopftuch ab. Dies führte zu Spannungen mit den Fachinspektoren der IGGÖ, die die Arbeit der Lehrenden kontrollieren. Die IGGÖ verweigerte daraufhin ihre Weitervermittlung an die Stadt Wien, was das Gericht als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz wertete.
Ç. hatte ursprünglich rund 60.000 Euro Schadenersatz gefordert, da sie ihre Karrierechancen beeinträchtigt sah. Das Gericht sprach ihr 15.000 Euro zu, da die Nichtbearbeitung ihres Ansuchens auf die Ablegung des Kopftuchs zurückzuführen war. Ein Mitschnitt, der den Druck durch die Fachinspektoren belegen sollte, wurde im Prozess nicht zugelassen.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Kopftuchpflicht bei Religionslehrerinnen haben, betrifft jedoch zunächst nur diesen Einzelfall. Flora Alvarado-Dupuy von der Gleichbehandlungsanwaltschaft betont gegenüber der Online-Zeitung derstandard.at, dass endgültige Entscheidungen von Höchstgerichten getroffen werden müssen.
Religiöse Arbeitgeber haben einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Fühlen sich Beschäftigte jedoch diskriminiert, müssen Gerichte abwägen, ob die Rechte der Arbeitgeber oder der Beschäftigten schwerer wiegen. Ç. argumentierte vor Gericht, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht ihrer Auslegung des Islams entspreche. Heute arbeitet sie als Volksschullehrerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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