Zwei Personen aus Tennengau (Salzburg) wurden am 14. März 2020 wegen der Verbreitung falscher Nachrichten über einen Corona-Krankheitsfall angezeigt. Das Bundesministerium für Inneres warnt vor strafrechtlichen Konsequenzen für das Verbreiten von Fake-News. Bereits letzte Woche wandte sich Innenminister Karl Nehammer mehrmals an die Öffentlichkeit: „Ich möchte besonders vor Falschmeldungen warnen, die auf Sozialen Medien oder auf anderen Kommunikationskanälen kursieren.“
Aktion scharf gegen Fake-News: Zwei Tennengauer überführt
Die Salzburger Polizei hat am 14. März 2020 zwei Tennengauer überführt, die Fake-News zu Corona-Virus über soziale Medien verbreitet haben sollen. Die Verdächtigen, 33 und 35 Jahre alt, behaupteten, dass in ihrer Heimatgemeinde eine Person erkrankt sei.
Das Duo wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Salzburg sagte: „Verbreiten Sie keine Gerüchte – egal ob mündlich oder über andere elektronische Kommunikationsdienste. Das erschwert die Arbeit der Behörden und der beteiligten Einsatzorganisationen und hat strafrechtliche Folgen.“
Innenminister warnte bereits vor Fake-News
Erst letzte Woche appellierte Innenminister Karl Nehammer an die Vernunft der Bevölkerung. „Ich appelliere aber auch an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen, keine Gerüchte – ob mündlich oder über andere elektronische Kommunikationsdienste – zu verbreiten. Das erschwert die Arbeit der Behörden und der beteiligten Einsatzorganisationen“, sagte Innenminister Nehammer.
Quellen
Innenministerium warnt vor Falschmeldungen auf Sozialen Medien zu Corona-Virus
Coronavirus – Fake-News verbreitet: Zwei Tennengauer überführt