In drei Zeilen: Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht das Kopftuch für Mädchen bereits ab acht Jahren und acht Monaten als religiöses Gebot. Ein geheimer Feststellungsbescheid aus 2019, der der „Krone“ zugespielt wurde, legt das detailliert fest. Das geschieht wenige Monate vor dem Inkrafttreten des staatlichen Kopftuchverbots für unter 14-Jährige in Schulen.
Auslöser: Ein interner Feststellungsbescheid der IGGÖ aus dem Jahr 2019 wurde aus einem Gerichtsakt zugespielt. Darin erklärt der Beratungsrat der IGGÖ sich selbst zur „höchsten Instanz“ bei der Frage, was anerkannte islamische Religionspraxis in Österreich sei.
Wer sagt was:
- Die IGGÖ schreibt vor, dass das Kopftuch „eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht“ erfordere.
- Die FPÖ kontert: „Wer ein Kopftuch-Gebot für Mädchen im Volksschulalter rechtfertigt, stellt religiösen Zwang über die Freiheit von Kindern.“
Sittenbild: Während die Politik ein Kopftuchverbot für Minderjährige durchsetzt, positioniert sich die IGGÖ weiter als Parallelgesellschaft mit eigener Rechtsauslegung. Mufti Mustafa Mullaoğlu und Präsident Ümit Vural unterzeichneten den Bescheid, der schiitische Lehren als legitim einstuft.
Warum das wichtig ist: Der Bescheid offenbart einen direkten Konflikt zwischen österreichischem Recht und den Vorstellungen einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft. Er belastet das Vertrauen in die Integration und stellt die Frage, ob religiöser Zwang an Kindern mit westlichen Werten vereinbar ist.
Die Black Box: Der Bescheid stammte aus einem laufenden Gerichtsverfahren und war bislang nicht öffentlich. Die IGGÖ behielt ihre klare Haltung zum frühen Kopftuchgebot intern.
Das große Ganze: Österreich führt ab September ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 in Schulen ein. Gleichzeitig unterhält der Staat eine offiziell anerkannte Islamvertretung, die ein deutlich strengeres Regelwerk für Kinder propagiert.
Zwischen den Zeilen: Die IGGÖ nutzt ihre Stellung als „höchste Instanz“, um ein eigenes Rechtsverständnis parallel zum österreichischen Staat aufzubauen und das ausgerechnet bei Minderjährigen.
Die andere Sicht: „Es gibt mehrere Rechtsschulen“, heißt es im Bescheid. FoB-Einordnung: Das ändert nichts am klaren Ergebnis – die IGGÖ hält ein Kopftuchgebot für Achtjährige für legitim.
Go Deeper:
- Krone-Bericht zum Feststellungsbescheid
- FPÖ-Nepp OTS zur Auflösungsforderung
- Politischer Islam: Erdogan-Imam kooperiert mit IGGÖ
Paralleljustiz beginnt bei acht Jahren und acht Monaten.
Frank sagt:

