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Kostenexplosion: 615.104,63 € für Poller vor dem Kanzleramt

Alexander Surowiec
10. November 2017
Bundeskanzler Christian Kern besucht Bauerarbeiter am Ballhausplatz - Mauerbau BKA Screenshot
Bundeskanzler Christian Kern besucht Bauerarbeiter am Ballhausplatz - Mauerbau BKA Screenshot
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Bundeskanzler Christian Kern besucht Bauerarbeiter am Ballhausplatz - Mauerbau BKA Screenshot
Bundeskanzler Christian Kern besucht Bauerarbeiter am Ballhausplatz – Mauerbau BKA Screenshot

Laut der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) hätte der Mauerbau ursprünglich 360.000 € gekostet. Hingegen die Errichtung der Poller hätten sich auf 488.000 € belaufen sollen. Nun stellte sich heraus, dass die Baukosten fast doppelt so hoch sind: 615.104,63 €

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Anti-Terror-Mauer als Fettnäpfchen für Bundeskanzler KernAnfrage des Bundesrats Hans-Jörg Jenewein zum Bau und BaustoppWozu eine Anti-Terror-Mauer?Mauerbau als Farce: Erörterung der Wiener BauordnungErste Konsequenzen: Rechnungshof prüft Bau der Poller

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Anti-Terror-Mauer als Fettnäpfchen für Bundeskanzler Kern

Wir erinnern uns: Ein unangenehmes Wahlkampfthema der SPÖ und für Christian Kern – die Anti-Terror-Mauer auf dem Ballhausplatz. An der Mauer wurde im Sommer bereits gebaut, doch es gab keine Verantwortlichen und scheinbar auch keinen offiziellen Grund zur Errichtung. Der Bundeskanzler selbst nützte den Bau zur Inszenierung seiner eigenen Person. Es war ja Wahlkampfzeit.

Vor zwei Monaten, in der heißen Phase des schmutzigsten Wahlkampfs der Republik, dann der Schock für die SPÖ: Der Bau und die Bestellung der Terror-Mauer wurden thematisiert. Zuerst versuchte man das Thema klein zu reden, doch das Innenministerium legte Protokolle zum Bau der geplanten Terror-Mauer offen.

Die Sensation war perfekt: Die ursprüngliche Idee kam von der Magistratsabteilung 28. Darüber hinaus waren die Pläne dem Kanzleramt und Präsidentschaftskanzlei bekannt. Wesentliche Information hierzu: Sie übernehmen auch die Kosten für den Errichtung der Anti-Terror-Mauer. Und so kam es, wie es kommen musste: Binnen kürzester Zeit deckte die Kronen Zeitung auch der Auftraggeberin auf:

Wie die Unterlagen weiter mit Unterschrift und Stempel belegen, kam die Mauer-Bestellung von der Leiterin der Präsidialsektion des Bundeskanzleramts. Dass diese einen Auftrag dieser Größenordnung ohne Absprache mit einem Vorgesetzten aufgibt, scheint unwahrscheinlich.“ (siehe Krone.at, 08.09.2017)

Anfrage des Bundesrats Hans-Jörg Jenewein zum Bau und Baustopp

Ein Abgeordneter fand sich, dem die Umstände mehr als nur suspekt waren. So beruft sich die Anfrage des Bundesrats Hans-Jörg Jenewein (3255/J-BR/2017) auf die Berichterstattung der Kronen Zeitung, die den Baustopp der Mauer rund um das Bundeskanzleramt thematisiert:

Bundeskanzler Christian Kern und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) Donnerstagmittag entschieden [haben], einen Baustopp für die umstrittene Anti-Terror-Mauer vor dem Kanzleramt und der Hofburg zu verhängen.“

Wozu eine Anti-Terror-Mauer?

Die Beantwortung erfolgte im Namen des Bundeskanzlers Christian Kern durch das Bundeskanzleramt. Auf die Frage, warum überhaupt der Bau einer Schutzmauer am Ballhausplatz zu rechtfertigen sei, antwortete das Bundeskanzleramt:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ging von einer
Gefährdung mit LKW oder PKW aus. Derartige Fahrzeuge könnten sich mit hoher
Geschwindigkeit dem Bundeskanzleramt nähern und Gebäudeteile treffen.“

Doch zum damaligen Zeitpunkt wollte man eigentlich nie von einer Terrorbedrohung in Österreich wissen. Auf die Frage, welcher Rechtsweg beschritten wurde, um den gültigen Baubescheid aufzuheben, antwortete das Bundeskanzleramt knapp und juristisch:

Die Schutzeinrichtungen unterliegen gem. Wiener BO dem §62 a und sind somit
bewilligungsfrei.

Doch der Hund liegt wie so oft im Detail…

Mauerbau als Farce: Erörterung der Wiener Bauordnung

An dieser Stelle muss der Paragraph § 62a der Wiener Baurordnung erörtert werden. Die ursprünglich angedachte Mauer, die errichtet hätte werden sollen, war als „Brücken- und Tunnelbauwerke und zugehörige Anschlussbauwerke im Zuge von Straßen der Gebietskörperschaften“ angedacht. Oder mit anderen Worten kann man auch festhalten:

Für die geplante Mauer war daher „weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich“, da es sich um einen Brückenbau bzw. Tunnelbau gehandelt hätte.

Die Planung, Errichtung und Umsetzung der Anti-Terror-Mauer ist praktisches Beispiel, wie in Wien mit öffentlichen Ressourcen umgegangen wird. Willkür, Inkompetenz und das fehlende Verantwortungsbewusstsein seien an dieser Stelle nur genannt. Abgesehen davon, dass die Kosten sich verdoppelt haben, ist das Projekt nun auch Gegenstand einer Untersuchung durch den Rechnungshof.

Erste Konsequenzen: Rechnungshof prüft Bau der Poller

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat einen Bericht in Auftrag, der diese Vorgänge näher untersuchen soll. Titel: „Planung von Sicherheitsinfrastruktur im öffentlichen Raum“ widmet. Im Rahmen dieser Prüfung sollen auch die Vorgänge um den abgesagten „Mauerbau“ am Ballhausplatz untersucht werden.

Der #Rechnungshof wird eine Prüfung zum Thema „Planung von Sicherheitsinfrastruktur im öffentlichen Raum in Wien“ durchführen.

— Christian Neuwirth (@RHSprecher) 13. September 2017

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