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U-Ausschuss: VfGH beendet Zensur für Watchdogs

VfGH kippt Exklusivzutritt nur für Journalisten ab 2028.

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In drei Sätzen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Privileg der etablierten Medienhäuser im Untersuchungsausschuss zertrümmert. Bisher durften nur beruflich für Medienunternehmen tätige Journalisten den Befragungen beiwohnen. Diese Beschränkung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ab dem 1. Jänner 2028 müssen die Türen auch für andere qualifizierte „public watchdogs“ offenstehen.

Wer sagt was:

  • Thomas Lohninger (Geschäftsführer epicenter.works): „Dass dieses bisher nur hinter verschlossenen Türen eingesetzt wurde, war ein demokratischer Widerspruch.“ Er sieht Österreich nun endlich nicht mehr als Schlusslicht im internationalen Vergleich.
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH): Das Parlament darf den Kreis der Medienvertreter nicht auf Angestellte professioneller Medienhäuser beschränken. Personen, die journalistische Standards gewährleisten, dürfen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Die Black Box: Das Parlament verschanzte sich hinter Paragraf 17 Absatz 1 der Verfahrensordnung. Nur ausgewählte Berichterstatter hatten Zutritt. Wer unabhängig informiert oder für zivilgesellschaftliche Organisationen arbeitet, blieb draußen. Der VfGH hat das Wort „Medienvertretern“ nun als verfassungswidrig einkassiert. Bei Platzmangel dürfen klassische Journalisten zwar bevorzugt werden, ein Totalverbot für andere Watchdogs ist aber sachlich nicht gerechtfertigt.

Die andere Sicht: Das Verbot von Ton- und Bildaufnahmen bleibt bestehen. Der VfGH hält diese Regelung für verfassungskonform (G 8/2026). Die Begründung der Höchstrichter: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen und die unbeeinträchtigte Wahrheitsfindung wiegen schwerer als die totale Transparenz. Kameras und Mikrofone fliegen weiterhin raus. Aufnahmen gibt es nur intern für das Protokoll. Ein zeitgemäßer Livestream ist damit vom Tisch.

Warum das wichtig ist: Der Gesetzgeber hat nun bis 2028 Zeit, die Verfahrensordnung zu reparieren und echte Öffentlichkeit zuzulassen. Das Erkenntnis zwingt das Hohe Haus, die digitale Realität anzuerkennen und Monopole bei der Berichterstattung abzubauen. Transparenz wird in Österreich eben weiterhin nur in homöopathischen Dosen und mit maximaler Verzögerung verabreicht.

Die Aufhebung kommt zu spät. Der laufende U-Ausschuss bleibt davon unberührt.

Frank sagt:
SOURCES:VfGH
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