Die digitale Generalüberwachung kommt durch die Hintertür, denn das neue Online-Gesetzesvorhaben des US-Senators Ruben Gallego (Demokraten) verpflichtet Plattformbetreiber dazu, rigoros das Alter ihrer Nutzer zu kontrollieren und elterliche Zustimmungen einzuholen. Senator Gallego brachte diesen Entwurf am 4. August als S. 5226 in den Senat ein, woraufhin das Papier direkt an den Ausschuss für Handel, Wissenschaft und Transport verwiesen wurde. Zwar kursiert derzeit der Entwurf des juristischen Senatsrats, der den Namen und Kurztitel trägt, doch die genaue Nummer sowie der empfangende Ausschuss blieben zunächst offengelassen.
Der Albtraum der Ausweispflicht: Das vorgebliche Ziel lautet Schutz vor psychischen und entwicklungsspezifischen Schäden, die laut den drei kurzen im Kongress vorgebrachten Elementen mit der Kindernutzung von sozialen Medien verknüpft sein sollen. Bestimmte Funktionen würden diese Schäden laut den unbelegten Annahmen verschärfen, weshalb Minderjährige zusätzliche Online-Schutzeinrichtungen benötigten.
- Gesetzliche Pflicht: Eine Plattform muss nach dem Text „angemessene Schritte unternehmen“, um zu ermitteln, ob ein Nutzer ein Kind ist.
- Elterliche Erlaubnis: Es wird „jede vernünftige Anstrengung“ verlangt, um sicherzustellen, dass Eltern die Kontenerstellung autorisieren.
- Das Ausweisdilemma: Eine tatsächliche Durchsetzung ist ohne flächendeckende Alters- und Identitätsüberprüfungen für sämtliche Nutzer unmöglich.
Die Machtfülle der Bundeskommission: Unklar bleibt im Gesetzestext, wie die genaue Umsetzung erfolgen soll und wer die Einhaltung kontrolliert. Statt klarer Vorgaben droht den Anbietern die Federal Trade Commission im Nacken, welche die Befugnis erhalten soll, Regeln zu erlassen.
- Regulierungsmacht: Die Kommission „darf Verordnungen erlassen“, welche die akzeptablen Methoden zur Altersfeststellung und elterlichen Verifizierung bestimmen.
- Willkürlicher Druck: Anbieter müssen über die genaue Bedeutung des Begriffs „angemessen“ im Unklaren spekulieren, während die Behörde die Daumenschrauben anzieht.
- Ausnahmeregelungen: E-Mail-Dienste, Textnachrichten, Bildungsplattformen, Videokonferenzen sowie Online-Spiele mit nebensächlicher sozialer Interaktion werden breit ausgeklammert, wobei die Kommission auch hier eigenmächtig über Webseiten-Definitionen entscheidet.
Löschfristen und harte Strafen
Zwischen den Zeilen: Ein scheinbar positiver Aspekt betrifft die Datensicherheit, da Anbieter die im Rahmen der Verifizierung gesammelten Daten nicht für andere Zwecke verwenden dürfen.
- Diese Informationen müssen gelöscht werden, sobald der betroffene Nutzer das 16. Lebensjahr vollendet hat oder das Konto vorzeitig gelöscht wird, sofern andere Gesetze keine Aufbewahrung verlangen.
- Bei Personen, die beim Check bereits über 16 Jahre alt waren, laufen diese Löschmechanismen jedoch komplett ins Leere.
- Die Durchsetzung erfolgt unerbittlich durch die FTC, die Verstöße als unfaire oder trügerische Praktiken wertet, sowie durch staatliche Generalstaatsanwälte als parens patriae.
Warum das wichtig ist: Wer unter dem Deckmantel des Jugendschutzes die Totalkontrolle über digitale Identitäten einführt, schafft gefährliche Präzedenzfälle für gläserne Bürger und bürokratische Willkür.
Gegner von Zensur und Bevormundung müssen sich gegen diese schleichende Entmündigung zur Wehr setzen.
Frank sagt:

