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Politik

Analyse: Steuersenkung entlastet kaum

100 Euro Entlastung stehen 400 Millionen Kosten gegenüber.

Markus Marterbauer - SEPA Media - Michael Indra - Runway FoB AI
Markus Marterbauer - SEPA Media - Michael Indra - Runway FoB AI
Redaktion
Redaktion
27. April 2026
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3 Min Read

In drei Sätzen: SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer legt im April 2026 einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1. Juli 2026 auf 4,9 Prozent gesenkt werden soll. Die Maßnahme kostet den Staat jährlich rund 400 Millionen Euro, entlastet den Durchschnittshaushalt aber nur um knapp 100 Euro pro Jahr. Ein großer Wurf, sieht anders aus.

Der Auslöser: Die Inflationsrate lag 2025 bei 3,6 Prozent, der Mini-Warenkorb mit Lebensmitteln stieg im März 2026 im Jahresvergleich um 4,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Bundesregierung die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel als weiteren Entlastungsbaustein neben Strom-, Miet- und Spritpreisbremse. Das Vorhaben soll dauerhaft gelten und wurde am 22. April 2026 im Ministerrat behandelt.

Wer sagt was:

  • Bundesminister Markus Marterbauer (SPÖ) schreibt in seinem Vortrag an den Ministerrat wörtlich: „Die Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die unmittelbare finanzielle Belastung der Haushalte zu reduzieren und gleichzeitig die Kaufkraft zu stärken.“
  • Im Entwurf der Erläuterungen heißt es weiter: „Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent soll ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw. Unterposition der Kombinierten Nomenklatur der Anlage 3 fallenden Nahrungsmittel anwendbar sein.“

Das Sittenbild: Der Gesetzestext legt streng fest, dass die Steuersenkung nur für Lieferungen und Einfuhren reinster Grundnahrungsmittel gilt. Sobald ein Produkt mit anderen Zutaten kombiniert wird, wie bei einer Wurstsemmel oder einem Kakaogetränk, greift der volle Satz von 10 Prozent.

Das große Ganze:

  • Betroffen sind unter anderem Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und gefrorenes Gemüse, bestimmte Früchte, Reis, Weizenmehl, Nudeln, Brot und Speisesalz, definiert über exakte Positionen der Kombinierten Nomenklatur.
  • Die Wirkungsfolgenabschätzung zeigt, dass die Maßnahme im Zeitraum bis 2030 zu Mindereinnahmen von rund 1,7 Milliarden Euro führt.
  • Gleichzeitig verweist die Regierung auf die Konsumerhebung 2024/25, wonach Ernährung und alkoholfreie Getränke bereits 11,6 Prozent der Haushaltsausgaben ausmachen.

Zwischen den Zeilen: Die Begünstigung gilt nur, wenn die Lieferung ausschließlich Gegenstände der jeweiligen KN-Position enthält. Verpackungen und Behältnisse sind erlaubt, Mischprodukte jedoch nicht. Die technischen Anpassungen in der Registrierkassenverordnung sorgen dafür, dass der neue Satz als „Betrag-Satz-Besonders“ erfasst werden muss. Der Steuersatz von 4,9 Prozent liegt deutlich unter den bisherigen ermäßigten Sätzen von 10 und 13 Prozent.

Follow the money: Für das Jahr 2026 ergeben sich Mindereinnahmen von rund 135 Millionen Euro netto, ab 2027 dann jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr. Bund, Länder und Gemeinden tragen die Last gemeinsam. Die Gegenfinanzierung befindet sich laut Ministerratsvortrag noch in Ausarbeitung.

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Die andere Sicht: Die Regierung betont, dass die Senkung mehr als halbiert wird und damit eine spürbare Entlastung für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen bringt. Marterbauer unterstreicht außerdem, dass Österreich gleichzeitig den Sanierungspfad fortsetzt, um das EU-Defizitverfahren 2028 zu beenden.

Warum das wichtig ist: Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Der einzelne Durchschnittshaushalt soll dadurch lediglich knapp 100 Euro im Jahr sparen.

Quellen:

  • Ministervortrag
  • Erläuterungen
  • Folgenabschätzung
  • Textgegenüberstellung
  • Gesetzesentwurf
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