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Fass ohne Boden > Politik > Dringliche Anfrage: SPÖ sieht „Kanzler im Korruptionssumpf“
Politik

Dringliche Anfrage: SPÖ sieht „Kanzler im Korruptionssumpf“

Jürg Leichtfried - Parlamentsdirektion - Johannes Zinner
Jürg Leichtfried - Parlamentsdirektion - Johannes Zinner
Redaktion
Redaktion
30. März 2021
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2 Min Read

Heute Nachmittag muss ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz im Bundesrat 72 Fragen stellen. Die SPÖ hat eine „Dringliche Anfrage“ eingebracht. Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried und SPÖ-Bundesrat Ingo Appé haben am Vormittag in einer Pressekonferenz erörtert, warum die Causa so schwerwiegend ist. Sie sehen Kurz in einem „Sumpf aus Postenschacher, Lügen, Korruption und Seximus“.

„Die Regierung hat die Kontrolle über die Pandemie und über sich selbst verloren.“ (Jörg Leichtfried)

Gegenstand der Dringlichen Anfrage

Die SPÖ stellt eine Dringliche Anfrage an Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Zusammenhang mit den Postenschacher-Vorwürfen rund um die ÖBAG. Aus den Chatverläufen vom damaligen BMF-Generalsekretär Thomas Schmid mit Kanzler Kurz, Minister Blümel und weiteren Personen aus dem engsten Kreis von Kurz ist für Leichtfried ersichtlich, dass Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Es sei erwiesen, dass Schmid sich in seiner führenden Funktion im Finanzministerium den Posten des ÖABG-Alleinvorstands geschaffen und Kurz ihm diesen Posten zugeschanzt habe.

„Im U-Ausschuss hat Kurz ausgesagt, dass er nicht involviert war. Lesen Sie die Chats und sehen Sie, was diese Aussage wert ist“, so Leichtfried.

Dabei sei der Skandal rund um die Kurz-Schmid-Blümel-Chats nur ein Teil des Problems, sagt Leichtfried. Er verweis auf eine „Serie von Skandalen“ mit Beteiligung von ÖVP-Regierungsmitgliedern. So führt die Justiz den amtierenden Finanzminister Blümel und seinen Vorgänger Löger als Beschuldigte in Verfahren im Komplex-Ibiza. Leichtfried erinnert an den Maskenskandal der Hygiene Austria, die Großspenden der Industrie an die ÖVP und die großspenderfreundliche Gesetzgebung mit z.B. dem 12-Stunden-Tag. (Für die genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.)

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