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Fass ohne Boden > Blog > Investigativ > Ibiza-Video: Ex-Sicherheitsberater – 24 Monate teilbedingt – Urteil nicht rechtskräftig
Investigativ

Ibiza-Video: Ex-Sicherheitsberater – 24 Monate teilbedingt – Urteil nicht rechtskräftig

Redaktion
Last updated: 2020/12/01 at 3:20 PM
By Redaktion 3 Min Read
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Am Landesgericht Krems ist am Dienstag der ehemalige Sicherheitsberater, Sascha Wandl, wegen Kridadelikten und Betrugs für schuldig erkannt worden. Von der Vortäuschung einer strafbaren Handlung und Verleumdung wurde er freigesprochen.

Das teilbedingte Urteil – 24 Monate, davon acht Monate unbedingt – ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat laut Gericht auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung angemeldet.

Der 48-Jährige hatte sich teilweise schuldig bekannt. Für Aufsehen sorgte die mehrtägige Verhandlung vor allem aufgrund des speziellen Hintergrundes. Der mutmaßliche Ibiza-Drahtzieher und Protagonist des Ibiza-Videos, galt in dem Verfahren als Geschädigter und sagte auch als Zeuge aus [sic!].

Im Mittelpunkt des Prozesses war ein tatsächlich nicht berechtigter Vorwurf der Industriespionage im Umfeld des Bahnbaumaschinen-Herstellers gestanden. Der angeklagte 48-jährige Ex-Sicherheitsberater hatte 2016 Selbstanzeige erstattet und darin erklärt, dass ein österreichisches Konkurrenzunternehmen von ihm und seinem Team – dem auch der Ibiza-Detektiv eine Zeit lang angehört hatte – ausspioniert worden sei. Die Staatsanwaltschaft Krems nahm daraufhin Ermittlungen gegen 13 Beschuldigte auf. Unter ihnen waren auch zwei Chefs des Traditionsbetriebs.

Die Ermittlungen gegen die Bahnbaumaschinen-Hersteller Chefs und weitere Personen wurden eingestellt, ein Fall wurde diversionell erledigt. Die Staatsanwaltschaft klagte den Niederösterreicher daraufhin wegen Verleumdung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung an. Zu beiden Vorwürfen bekannte sich der 48-Jährige beim Auftakt des Prozesses im September – ebenso wie zu einem angelasteten Betrug – nicht schuldig. Die außerdem angeklagte grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gab der Mann zu.

Generell betonte der Niederösterreicher, dass sich die angebliche Spionagetätigkeit genau so wie von ihm in der Selbstanzeige beschrieben abgespielt habe. Es seien über Scheinfirmen Scheingeschäfte abgeschlossen worden, im Rahmen von Besprechungen sei man dann an wichtige und umfangreiche Daten gelangt. All das habe auch für ihn anfangs “ein bisschen wie eine James-Bond-Story” geklungen, hatte Verteidiger Sebastian Lesigang beim Prozessauftakt befunden.

Apropos Spionage: Der im Zusammenhang mit der Erstellung des Ibiza-Videos per internationalem Haftbefehl gesuchte Ibiza-Detektiv wurde am 23. Oktober via Videokonferenz in den Kremser Schwurgerichtssaal zugeschaltet. Der Zeuge war laut der vorsitzenden Richterin über seinen Anwalt erreicht worden. Illegale Methoden will der Ibiza-Detektiv bei gemeinsam mit dem Angeklagten abgewickelten Aufträgen jedoch nie angewendet habe.

Die Strafe in Krems am Dienstag sei unter Bedachtnahme auf ein Urteil des Landesgerichtes Salzburg aus dem Jahr 2016 und unter Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer verhängt worden, teilte das Gericht mit. Ein Geldbetrag von 5.000 Euro wurde für verfallen erklärt.

Quelle: APA / NÖN / Redaktion

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