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Fass ohne Boden > Blog > Investigativ > MA 11 – Jugendamt: Ohnmacht, Willkür und mangelnde Kontrolle
Investigativ

MA 11 – Jugendamt: Ohnmacht, Willkür und mangelnde Kontrolle

Alexander Surowiec
Last updated: 2020/10/11 at 3:29 PM
By Alexander Surowiec 13 Min Read
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MA11 Jugendamt - Free-Photos Pixabay
MA11 Jugendamt - Free-Photos Pixabay
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Die Kindesabnahme zählt zu einem absoluten Tabuthema in Österreich. Kein Erwachsener möchte zugeben, wenn ihm das eigene Kind von der Behörde entzogen wird. Hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben umfangreich und sehr streng. Bevor ein Kind fremduntergebracht wird, sprich den Eltern vom Magistrat ELF (Kinder- und Jugendhilfe) entzogen wird, muss der konkrete Sachverhalt genau geklärt werden. Gericht und Amt sollten im Interesse des Kindeswohl agieren. Und manchmal passieren Fehler, tragische Fehler, zum Leid einer ganzen Familie, wie im Falle der Familie Kelemen.

Was versucht die MA 11 zu vertuschen? – Faksimile

Contents
Die Kindesabnahme zählt zu einem absoluten Tabuthema in Österreich. Kein Erwachsener möchte zugeben, wenn ihm das eigene Kind von der Behörde entzogen wird. Hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben umfangreich und sehr streng. Bevor ein Kind fremduntergebracht wird, sprich den Eltern vom Magistrat ELF (Kinder- und Jugendhilfe) entzogen wird, muss der konkrete Sachverhalt genau geklärt werden. Gericht und Amt sollten im Interesse des Kindeswohl agieren. Und manchmal passieren Fehler, tragische Fehler, zum Leid einer ganzen Familie, wie im Falle der Familie Kelemen.Smartphone-Verbot als Auslöser„Gefahr in Verzug für das Kindeswohl“„Schwerste physische Misshandlungen“ ohne SpurenStaatsanwaltschaft Wien: Vorwürfe als haltlos erwiesenKinder kamen in eine betreute Wohngemeinschaft (WG)Verdacht: WG-Leiterin wurde eingeschüchtertUnfassbare Zustände in der WG in EggersdorfNach „Liste Pilz“-Ankündigung Schließung der WGDer Junge flieht nach UngarnKonfrontation der MA 11FoB-Mail an MA 11Leiter der MA 11 antwortet dem VaterFazitAnmerkung der RedaktionQuellenWeitere Informationen

Smartphone-Verbot als Auslöser

Die fünfköpfige Wiener Familie Kelemen wurde Anfang Sommer 2017 durch das Jugendamt aufgeteilt. Besser gesagt, zwei Kinder wurden den Eltern abgenommen. Zum damaligen Zeitpunkt war das dritte Kind bereits volljährig. Das mittlere Kind äußerte gegenüber Mitschülern, es sei Opfer von elterlicher Gewalt. Wie der Junge später einräumte, hatte er sich auf Anregung von Klassenkameraden erhofft, den Vater unter Druck zu setzen, um ein Smartphone-Verbot aufzuheben. Doch dieser Plan ging gewaltig nach hinten los.

„Gefahr in Verzug für das Kindeswohl“

Vollkommen ungekündigt platzen die MA 11 Magistratsmitarbeiter in die Schulen, schnappten sich beide Jungen mittels unangekündigter Kindesabnahme am 31. Mai 2017 und brachten diese in ein Krisenzentrum. Der Vater wurde ausschließlich per SMS informiert. Im ersten Moment dachte dieser, dass es sich um eine Fake-SMS handeln würde.

Das Jugendamt hat sich auf „Gefahr in Verzug für das Kindeswohl“ berufen, jedoch – entgegen der Gesetzeslage (§ 211 ABGB Antrag bei Gericht unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen) – erst am 29.6.2017 die gerichtliche Genehmigung der Maßnahme und die Übertragung der vollen Pflege und Erziehung auf das Jugendamt beantragt (siehe parlamentarische Anfrage).

„Schwerste physische Misshandlungen“ ohne Spuren

Von regelmäßigen Prügelattacken mit Gürtel und Stock war die Rede, genauso wie Misshandlungen während des Wasserballtrainings vom Vater gegenüber dem Sohn. Doch weder Trainingskollegen noch deren Eltern, konnten die in der Schule vom mittleren Sohn getätigten Aussagen bestätigen.

Staatsanwaltschaft Wien: Vorwürfe als haltlos erwiesen

Nach der kontradiktorischen Einvernahme vom 27. September 2017 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fehlendem Tatbestand eingestellt. Die Unterstellungen waren vollkommen haltlos, keinerlei Tatbestand war erfüllt. Das Jugendamt hat aber über Monate hinweg stets auf ein mögliches Strafverfahren verwiesen. Und solange dies nicht stattgefunden habe, müssten die Kinder in der Obhut der Behörde bleiben.

Dennoch verweigerte das Jugendamt nach der Einstellung, 27. Oktober 2017, weiterhin die Rückgabe der Kinder und sprach mehreren Personen aus dem engsten Familienkreis und dem sozialen Umfeld ein Kontaktverbot aus. Hierfür fehlte die juristische Grundlage, denn dies wurde nicht bei einem Gericht beantragt.

Kinder kamen in eine betreute Wohngemeinschaft (WG)

Die zwei Kinder wurden daraufhin in der Steiermark in eine „betreute WG” gesteckt. Dies geschah aber nicht unter dem Grundsatz des „gelindesten Mittels“. Beispielsweise hätten die Kinder bei Verwandten untergebracht werden können. Dies war aber nicht der Fall. Das Jugendamt verweigerte jede Kooperation und sprach der Familie jede Möglichkeit für eine Rückkehr in die Familie rundweg ab. Begründet wurde diese Weigerung damit, dass Gewalt in der Familie herrsche.

Verdacht: WG-Leiterin wurde eingeschüchtert

Die Leiterin der Wohngemeinschaft in Eggersdorf, welche die Besuche der Eltern überwachte, versicherte dem Vater, dass es für sie ganz offensichtlich um einen Fehler des Amtes handeln müsse.

Doch wenige Tage später wollte die Leiterin von ihrem Zugeständnis nichts mehr wissen. Auf die Nachfrage des Vaters, wie es zu diesem Sinneswandel gekommen sei, schilderte sie ihm eine Ungeheuerlichkeit. Wenn sie gegenüber der MA 11 auf ihrer ersten Einschätzung beharre sollte, könne sie ihren Job verlieren.

Unfassbare Zustände in der WG in Eggersdorf

Die WG, die eigentlich als ein neues Zuhause fungieren sollte, erinnerte an einen Jugendknast aus einem schlechtem Hollywood-Film: Der Verdacht der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht stand auf der Tagesordnung. Schulschwänzen, Alkohol, Nikotin und Kleinkriminalität gehörten zum guten Ton. Vandalismus und regelmäßige nächtliche „Ausbruchstouren“ geschahen allwöchentlich.

Das ältere Kind von den zwei Brüdern setzte in der Wohngemeinschaft (WG) erheblichen Widerstand. Dieser führte dazu, dass das Personal überfordert war und sie das Kind mehrmals in der Landespsychiatrie (LSF Graz) internierten. Dort attestierten die Ärzte aber lediglich, dass das Kind nicht isoliert gehöre und heim wolle. Und da sich die Aufenthalte und Gutachten häuften, wurde die Grundlage geschaffen, dass der Sohn Gehör bei der Richterin finden könne. Und so kam, wie es kommen musste, die Richterin entschied, dass der mittlere Sohn zurück zur Familie durfte.

Brief eines Kindes an den MA 11 Leiter – Faksimile

Am 27. November 2017 wurde der mittlere Sohn aus der „vollen Erziehung” vom Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) nach Hause „entlassen”. Nicht aber der jüngere Sohn, der musste nun alleine weiterkommen. Das jüngste Kind musste weiterhin in der Obhut des KJHT in Eggersdorf bei Graz verbleiben, mit der Begründung „er muss vor seinen Eltern vor seiner ganzen Familie und sozialem Umfeld geschützt werden.”

Nach „Liste Pilz“-Ankündigung Schließung der WG

Sämtliche Verfehlungen der WG wurden toleriert, bis den Entscheidungsträgern zugetragen wurde, dass die damalige „Liste Pilz“ eine Pressekonferenz in Eggersdorf organisieren möchte, um auf die Zustände dort aufmerksam zu machen.

Daraufhin wurde in einer Nacht- und Nebelaktion die WG am 27. September 2018 geschlossen und ihre Schützlinge teilweise nach Hause geschickt oder zurück ins Krisenzentrum in Wien transportiert, von wo sie dann in eine weitere „Betreuungseinrichtungen“ verbracht werden sollten.

Der ehemalige Klubobmann der “Liste Pilz”, Peter Kolba, bestätigte in einem Interview die Schließung der WG: “Ich erinnere mich an den Fall. Einen Tag vor der Pressekonferenz wurde die WG geschlossen.”

Der Junge flieht nach Ungarn

In Wien angekommen, entwischte der Junge aus dem Auto den Betreuern und tauchte unter. Der Knirps schlug sich bis nach Ungarn zu seinen Verwandten durch. Als doppelter Staatsbürger nahm sich das ungarische Jugendamt des Falles an. Die ungarische Behörde entschied sich für den Antrag des Vaters und der jüngste Sohn durfte bei seinem Onkel und seiner Tante bleiben.

Nach drei Jahren, sprich 2020, schaffte es schlussendlich die Richterin am Bezirksgericht in Döbling ein Urteil zu fällen. Dies soll an dieser Stelle aber nicht näher ausgeführt werden, sondern wird in einer Follow-Up Story aufgegriffen.

Konfrontation der MA 11

Von Seiten der MA 11 wird geblockt. So wollte die Redaktion den Leiter der MA 11, Johannes Köhler, telefonisch konfrontieren, doch das Sekretariat war nicht an einer Weiterleitung interessiert. Die Redaktion musste sich mit der Presseabteilung zufriedengeben.

Andrea Friemel, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit, erhielt einen Fragenkatalog von der Redaktion, der aber einen Tag darauf wie folgt beantwortet wurde: „Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen keine Informationen über Familien und über Betreuungsverläufe geben. Für Fragen zum Auftrag, den Aufgaben und Angeboten der Wiener Kinder- und Jugendhilfe stehe ich gerne zur Verfügung.“

FoB-Mail an MA 11

„Hallo Frau Friemel,

wie zuvor besprochen, anbei mein Mail an Sie und meine Fragen an die MA 11. Ich würde Sie bitte ebenfalls um einen O-Ton von Herrn Mag. Johannes Köhler oder zumindest in seinem Namen zu der Causa ersuchen. Das Sekretariat war bis dato hierzu nicht bereit und verwies mich Sie zu kontaktieren.

Ist es korrekt, dass am 18. Mai 2017 die Schule vermerkt hätte „Die Mutter wirkte erleichtert darüber, dass das Amt für Jugend und Familie von der Schule informiert wird, sie hofft auf Hilfe.“ Diesbezüglich habe die Schule lediglich empfohlen, Rat auf Draht anzurufen, aber weder eine Schulsozialarbeiterin, eine Psychologin, eine Pflichtschulinspektorin oder ein anderer Experte sei bei der Beurteilung der Lage und der akuten Lagefeststellung eingebunden worden? Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an DSA S. bzw. an den leitenden Sozialarbeiter B.

Wie beschreiben Sie die Entwicklung des Falls zwischen dem 18. Mai 2017 und dem 31.05.2017? Gab es einen Anruf der KJHT an die Eltern? Welche konkreten Schritte wurden in Richtung Prävention der Gefährdung unternommen? Wann bekamen die Eltern den Bericht von der Behörde vom 18. Mai 2017?

Ist es korrekt, dass die „Vereinbarung eines Krisenaufenthaltes“ zurückdatiert auf den 1.6.2017 wurde, obwohl die Vereinbarung am 6.6.2017 im Jugendamtsgebäude per Unterschrift von [den Eltern] geleistet wurde? Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an DSA B.

Ist es korrekt, dass ca. knapp ein Monat später der Antrag für beide Kinder KJHT gestellt wurde? Schriftstück datiert mit 28.06.2017, diesem zu entnehmen die aktuelle Gefährdung mit 31.05.2017?

Was waren die Beweggründe der MA 11 die Entscheidung des österreichischen Strafgerichts im Herbst 2017 zu negieren, nachdem sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe fallengelassen wurden?

Welche konkreten Maßnahmen hat die Behörde getroffen, nachdem der jüngste Sohn einen handschriftlichen Brief an Herrn Höfer verfasst hat? Siehe Foto gemäß Anhang:

Generell: Sind Sie als Behörde zufrieden mit dem Verlauf des Falls Kelemen? Gab es aus Ihrer Sicht Fehlentscheidungen von einzelnen Mitarbeitern der MA 11?”

Doch der Leiter der MA 11 sieht gar keinen Bedarf zu handeln, im Gegenteil. Der Redaktion steht er zwar nicht zur Verfügung, jedoch hatte er dem Vater im heutigen Jahr geantwortet. Dieses Mail liegt der Redaktion vor.

Leiter der MA 11 antwortet dem Vater

“Sehr geehrter Herr Mag. Kelemen!

Zu Ihrer neuerlichen Anfrage vom 1. Juli 2020 teile ich letztmalig mit, dass die zuständigen SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen in sämtlichen Belangen, die Ihre Kinder betreffen, in keiner Weise unverantwortlich, sondern im Interesse der Kinder im Sinne des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 gehandelt haben.

Der Sachverhalt wurde bereits mehrmals, auch durch die Wiener Volksanwaltschaft, überprüft – es wurde dabei niemals ein Fehlverhalten oder eine Fehlentscheidung der zuständigen SozialarbeiterInnen festgestellt. Ich werde daher auch keine neuerliche Überprüfung veranlassen.“

Fazit

In dem zuvor genannten Brief des MA 11 Leiters verweist dieser auf ein Urteil aus dem Jahr 2020 (Aktenzahl BG Döbling GZ 2 PS 148/12y). Diesem Verfahren und der Richterin wird sich die Redaktion in einem eigenen Artikel widmen. Obwohl es strafrechtlich zu keinem Zeitpunkt zu einer Anklage kam, wurde dennoch im Akt mit den Anschuldigungen von Seiten der Behörde weiter gearbeitet.

“Ich will endlich zu meiner Familie” – Faksimile

Die erzwungene Trennung der betroffenen Familie hat tiefe Spuren hinterlassen. Nach Rücksprachen und Interview mit dem Vater sind beide Jungen traumatisiert. Die Eltern sind mehr als nur finanziell geschädigt. Der Ruf ist ruiniert worden, ohne dass je eine Berichtigung, geschweige denn eine Entschuldigung der MA 11 stattgefunden hätte.

Anmerkung der Redaktion

Dank dem Mathematiklehrer kam es zu gewaltig viel Bewegung in der Causa Kelemen. Herr Höfer, du bist ein Held.

Quellen

Parlamentarische Anfrage der Liste Pilz

Weitere Informationen

Die dunkle Macht des Amtes. Die Verschleppung der Kelemen-Kinder: Eigentlich ein Justizskandal?

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3 Comments
  • Pleonas Muhs sagt:
    13. Oktober 2020 um 7:40 Uhr

    Was ist mit der Jugendanwaltschaft?

    – Wäre es nicht DEREN AUFGABE, den derart kindeswohl vergessenden Handelnden auf die Finger zu klopfen?

    Antworten
    • Alexander Surowiec sagt:
      13. Oktober 2020 um 8:02 Uhr

      Eine sehr gute Frage. Ich werde beim kommenden Artikel im Bezug auf die Richterin und das Verfahren darauf eingehen.

      Antworten
  • Anna sagt:
    28. Juni 2021 um 8:59 Uhr

    Bin mutti vom zwei kindern. Auf meine bitte wurde anders reagiert und gehandelt. Ich verliere meine kinder nur weil ich krank bin und falsche versprechungen bekamm. Ich bin auf dem weg genesung. Kann kochen.putzen und sehr wohl mich um kinder kummern. Es wurde sogar ohne mein wissen ein schuleechsel beantragt. Kind einz ist bei vater der sizopreme ist und das kind gegen mich aufbringt.bis dato waren wir glucklich. Jetzt amt will mich konyrolieren. Bin am boden.bekomme kein vertrag in die hande.immer heist es wird besser. Mir geht es gut. Meine kinder entfremden sich von mir…es ist so viel.die geschichte ist unfasbar und ich habe hier keine familie …kinder gehoren zu mama. Papa arbeitet schwarz damit alimente hat weniger.und ohne mein wissen mischt sich lebensgefertin in der schule anrufen.oder papa im gefengniss und ich werde nicht informiert. Kind ist seit dem abweisend zu mir. …ohne worte

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