Sozialhilfe? „Muss fünf Jahre bei uns leben!“

Sozialhilfe? "Muss fünf Jahre bei uns leben" - Foto pixabay
Redaktion
Sozialhilfe? "Muss fünf Jahre bei uns leben" - Foto pixabay
Sozialhilfe? „Muss fünf Jahre bei uns leben“ –
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„Eine bundesweit einheitliche Wartefrist: Nur jene Personen, die sich mindestens fünf Jahre legal (!) in Österreich aufhalten, haben Anspruch auf Sozialleistungen. Mit Beginn dieser Regelung werden vermutlich Tausende Mindestsicherungsfälle wegfallen.“

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