Nach einem juristischen Dauerstreit verlor der „Ibiza“-Anwalt, Ramin M., einen Rechtsstreit gegen Medieninhaber Gert Schmidt (eu-infothek.com).
EU-Infothek veröffentlichte in einem Artikel vom 21. Mai 2019 eine Enthüllung mit einem Porträtfoto des Anwalts. In diesem Bericht wurde Ramin M. auch verdächtigt, im Zusammenhang mit der Herstellung und der Weitergabe des „Ibiza-Videos“ aus finanziellen Motiven strafbare Handlungen gesetzt oder sich beteiligt zu haben. Handelsgericht und Oberlandesgericht gaben “Ibiza”-Anwalt recht.
Gert Schmidt gab nicht auf, kämpfte weiter und brachte über das Rechtsanwaltsbüro B & S (Böhmdorfer/Schender) eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof ein. Damit riskierte Schmidt – vor allem finanziell – sehr viel. Doch seine Mühe hat sich gelohnt. Gestern, Montag, kam die erfreuliche Nachricht, dass der Oberste Gerichtshof der Revision Folge leistete. „Im Namen der Republik“ erkannte der Richter den Einspruch von Schmidt nicht nur als „zulässig“, sondern auch als „berechtigt“. Zudem wurde die klagende Partei, also Ramin M., zum vollen Kostenersatz verpflichtet.
In einem Interview gegenüber äußert Unzensuriert.at sich Gert Schmidt wie folgt:
Dieses Urteil ist wegweisend und wichtig für die Pressefreiheit. Das Gericht hat entschieden, dass das öffentliche Interesse bei der Veröffentlichung des Porträtfotos überwog. Gleichzeitig stellte es fest, dass die Frage, wer hinter der Herstellung des „Ibiza-Videos“ steckt, genauso wichtig ist, wie die inhaltlichen Fragen im Video selbst.