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Chronik

Tulln: Kamera überführte betrunkenen Schläger

Redaktion
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23. Juni 2024
Sujetbild Gefängnis - Ichigo121212 - Pixabay
Sujetbild Gefängnis - Ichigo121212 - Pixabay
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Brutale Attacke an Tankstelle

Vor dem St. Pöltner Landesgericht musste sich kürzlich ein Tullner wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Ein Tischler hatte seinem Freund zwei Mal ins Gesicht geschlagen. Der Vorfall ereignete sich Ende April an einer Tankstelle in Tulln. Nach einem Nachmittag voller Alkohol konnten sich alle Beteiligten kaum an den Vorfall erinnern. Eine Überwachungskamera zeichnete jedoch alles auf.

Inhalt anklicken
Brutale Attacke an TankstelleErinnerungslücken und AussöhnungPersönliche Probleme und AlkoholsuchtUrteil und KonsequenzenQuelle

Erinnerungslücken und Aussöhnung

Die Aufnahme zeigt, wie der Beschuldigte um 20:30 Uhr aufsteht und seinem Freund ins Gesicht schlägt. Der Freund fiel in einen Blumentopf und erlitt eine Platzwunde im Gesicht. Glücklicherweise kam es zu keinen weiteren Verletzungen. Kurze Zeit später versöhnten sich die beiden. Der Beschuldigte, der sich nicht an den Streit erinnern konnte, entschuldigte sich am nächsten Tag und übernachtete sogar auf der Couch des Verletzten.

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Persönliche Probleme und Alkoholsucht

Der Angeklagte leidet unter einer Trennung und der Distanzierung zu seiner einjährigen Tochter. In den letzten zehn Monaten entwickelte er ein ungesundes Verhältnis zu Alkohol und verlor seine Arbeit. Im Dezember des Vorjahres wurde er bereits zu einer achtmonatigen bedingten Strafe verurteilt. Seitdem nimmt er Suchtberatung in Anspruch.

Urteil und Konsequenzen

Der Tullner wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zusätzlich muss er Schadenersatz an das Opfer zahlen, weitere Bewährungshilfe, Suchtberatung und Anti-Aggressionstraining in Anspruch nehmen. Mildernd wirkten eine Einstellungszusage bei einer Tischlerei und die Reue des Beschuldigten. Erschwerend wirkten die Vorbestrafung und der schnelle Rückfall. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle

NÖN

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