Auf einen Blick: Finanzminister Markus Marterbauer beantwortet die Anfrage von Christian Hafenecker zum Titel “Folgeanfrage zu 4619/J Steuerbetrugsfälle durch Ukrainer in Österreich” (5666/AB). Die Anfragebeantwortung legt die finanzstrafrechtliche Bilanz seit 2022 offen. Im Kern steht die Frage, ob die Fluchtbewegung für systematische Steuerhinterziehung missbraucht wird.
Worum es geht: Hafenecker bohrt nach. Er verlangt die lückenlose Aufklärung der finanziellen Schäden und die Identifikation der Tatbestände gemäß Finanzstrafgesetz (FinStrG). Besonders brisant: Die Frage nach Unternehmen, die erst nach Kriegsausbruch gegründet wurden. Er thematisiert die mögliche Verstrickung in illegale Geldtransfers in die Ukraine.
Das große Ganze: Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) verzeichnete 2025 den höchsten strafbestimmenden Wertbetrag von 468.160 Euro. Das Zollamt Österreich (ZAÖ) meldet für 2023 die höchste Fallzahl mit 68 abgeschlossenen Verfahren, primär wegen Verstößen gegen das Einfuhrverbot von Tabakwaren und Schmuggel. Bis Mitte Juni 2026 wurden bereits 48 neue Verfahren registriert.
- 468.160 Euro: Höchster strafbestimmender Wertbetrag (ABB, Jahr 2025).
- Null Hausdurchsuchungen: Keine einzige Zwangsmaßnahme seit 2022 aktenkundig.
- 102 Fälle: Schmuggel von Tabakwaren (§ 35 FinStrG) als häufigstes Zolldelikt.
Zwischen den Zeilen: Auffällig ist die Abwesenheit schwerer behördlicher Eingriffe. Trotz hunderter Verfahren gab es laut Ministerium weder Hausdurchsuchungen noch Sicherstellungen von Vermögenswerten. Der Verdacht auf vorgetäuschte Geschäftsbetriebe oder kriegsbedingte Neugründungen zur Steuerhinterziehung wird mit einer glatten Null quittiert. Das Ministerium definiert den finanziellen Schaden nicht selbst. Es verweist auf die gesetzlichen Wertbeträge der Strafbescheide.
Warum das wichtig ist: Die Daten zeigen eine hohe Frequenz an Kleinkriminalität und Schmuggel, lassen aber Fragen zur Tiefe der Ermittlungen offen. Wenn bei hunderten Verfahren keine einzige Hausdurchsuchung erfolgt, steht die Intensität der behördlichen Aufklärungsarbeit zur Disposition.
Mehr als 100 Verfahren und keine Hausdurchsuchung. Ein statistisches Wunder.
Frank sagt:

