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Staatsgeheimnis Dienstwaffe: Verloren. Gestohlen. Verschlussache.

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Chefredakteur | Chaos is Order. Do not fear the darkness.

Auf einen Blick: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte von der deutschen Bundesregierung Aufklärung über verschwundene Schusswaffen und Munition bei Bundespolizei, BKA und Zoll (Drucksache 21/7633). Das deutsche Innenministerium verweigert die Veröffentlichung konkreter Zahlen und stuft die Verluste als Verschlusssache ein. Während Beamte ihre Dienstwaffen privat lagern dürfen, verzichtet der Staat beim BKA komplett auf Kontrollen in den Wohnzimmern seiner Mitarbeiter.

Was neu ist: Die Bundesregierung zieht den Vorhang zu. Konkrete Daten zu gestohlenen oder verlorenen Pistolen, Gewehren und Munitionstypen landen im Giftschrank der Geheimhaltung. Wer wissen will, wie groß die Lücken in den Arsenalen der Sicherheitsbehörden tatsächlich sind, scheitert an der Einstufung als Verschlusssache.

Die Begründung: „Die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 und 13 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen, weil die Informationen zu den Anzahlen, der regionalen Zuordnung sowie den konkreten Verlustgründen Rückschlüsse auf die materielle Einsatzbereitschaft und Logistik der Sicherheitsbehörden zulassen und deren Bekanntwerden die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden gefährden könnte.“

Das große Ganze: Transparenz ist für die Bundesregierung ein Fremdwort, sobald das eigene Organisationsversagen zur Debatte steht. Das Ministerium behauptet, die Geheimhaltung diene dem Schutz der Bundesrepublik. Fakt ist: Die Öffentlichkeit erfährt nicht, wie viele Behördenwaffen im kriminellen Milieu oder auf dem Schwarzmarkt gelandet sind.

Zwischen den Zeilen: Besonders brisant ist die Praxis der privaten Waffenmitnahme. BKA-Beamte sind generell ermächtigt, ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit zu führen und zu Hause zu lagern. Die Kontrolle dieser privaten Lagerung findet jedoch faktisch nicht statt.

  • Bundespolizei: 30 Disziplinarverfahren wegen Waffen- oder Munitionsverlust in den letzten fünf Jahren. 13 Verfahren laufen noch.
  • Bundeskriminalamt: Null Aufbewahrungskontrollen im privaten Bereich in den letzten zwölf Monaten.
  • Zollfahndungsdienst: Lediglich zehn Stichprobenkontrollen pro Jahr bei privater Verwahrung.
  • Konsequenzen: Bei der Bundespolizei endeten Verfahren meist mit Geldbußen oder Verweisen, vier wurden eingestellt.

Zwischen den Zeilen: Die Behörden verlassen sich auf bürokratische Nachweise. Die Bundespolizei nutzt Quittungsbücher, das BKA die Software „FASA“ (Fire Arms Storage Administration). Geht eine Waffe verloren, wird eine „Wichtige Ereignisse-Meldung“ abgesetzt und die Sachfahndung eingeleitet. Ob mit den verschwundenen Waffen bereits gemordet oder geraubt wurde, entzieht sich laut Regierung der „Kenntnis“.

Die große Frage: Wie sicher ist ein Staat, der nicht einmal öffentlich machen möchte, wie viele Waffen pro Jahr verloren gehen?

Vertrauen ist gut, staatliche Geheimhaltung ist sicherer.

Frank sagt:
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