Auf einen Blick: Wie feig: Kommissar Michael McGrath bewertet die 17. Änderung des ungarischen Grundgesetzes nicht selbst. Die Kommission kennt den am 13. Juli 2026 angenommenen Text und wartet auf das Gutachten der Venedig-Kommission des Europarates, bevor sie Position bezieht.
Der Konflikt: Eine Anfrage unter Führung von Tamás Deutsch (PfE), mitgetragen von FPÖ-Abgeordneten um Harald Vilimsky und Petra Steger, nennt denselben Vorgang einen „verfassungsrechtlichen Putsch“. Besonders die vorzeitige Beendigung des Präsidentenmandats per Verfassungsänderung sei ein Angriff auf Gewaltenteilung und Amtszeitgarantie. Die Fragesteller wollen wissen, ob das nicht klar gegen Artikel-2-Werte der Union verstößt.
Zahlen aus der Anfrage:
- 12 Jahre: Eine Obergrenze für Parlamentsmandatare, gilt für die Kandidatur bei der kommenden Wahl.
- 70 Jahre: Altersgrenze für Verfassungsrichter, mit Wirkung auf amtierende Mitglieder.
- 4 Richter: so viele Mandate, einschließlich des Gerichtspräsidenten, enden vorzeitig.
Was fehlt: McGrath beantwortet die Kernfrage nicht, ob die Kommission die Änderungen als Widerspruch zu den Unionswerten sieht. Statt einer materiellen Bewertung verweist die Antwort auf laufende Beobachtung und ein externes Gutachten. Die Venedig-Kommission war dabei kein nachgeschobener Ausweg: Präsident Sulyok hatte sie selbst eingeschaltet.
Brüssel fällt kein Urteil. Es leiht sich eines in Straßburg.
Frank sagt:
Quellen: Antwort der Kommission als PDF (E-10-2026-003035-ASW_EN)


