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Meinl-Reisinger besiegelt neuen Deal mit dem Libanon

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Chefredakteur | Chaos is Order. Do not fear the darkness.

Worum es geht: Die Bundesregierung modernisiert die rechtliche Basis für den Flugverkehr zwischen Österreich und der Republik Libanon. Das bisherige Abkommen stammte noch aus dem Jahr 1969 und entsprach laut Ressort nicht mehr den aktuellen Anforderungen der EU und der modernen Luftfahrt. Nach Verhandlungen in Saudi-Arabien wird der alte Vertrag nun durch ein neues Regelwerk ersetzt, das vor allem EU-Standardklauseln und Wettbewerbsregeln festschreibt.

Der Beschluss: Der Ministerrat hat am 2. September 2026 den Vortrag zur Unterzeichnung und Inkraftsetzung des Luftverkehrsabkommens genehmigt. Damit wird der Staatssekretär im Außenministerium (BMEIA) oder eine bevollmächtigte Person ermächtigt, den Vertrag offiziell zu unterzeichnen und die notwendigen diplomatischen Noten auszutauschen. Das Abkommen regelt Verkehrsrechte, Sicherheitsstandards und steuerliche Befreiungen für die Luftfahrtunternehmen beider Staaten.

  • Status Quo: Das alte Abkommen von 1969 (BGBl. Nr. 92/1972) wird außer Kraft gesetzt.
  • Verkehrsrechte: Festgelegt wurden die 1. bis 4. Freiheit; die 5. Freiheit (Beförderung in Drittstaaten) bedarf einer gesonderten Genehmigung.
  • Kabotageverbot: Österreichische Airlines dürfen im Libanon keine Inlandsflüge anbieten und umgekehrt.

Zwischen den Zeilen: Auffällig ist die lange Dauer zwischen der fachlichen Einigung in Riad (Dezember 2023) und dem tatsächlichen Beschluss im Ministerrat (September 2026). Fast drei Jahre brauchte der Apparat, um ein technisches Abkommen, das primär EU-Vorgaben nachvollzieht, zur Unterschriftsreife zu bringen.

Was fehlt: Während das Abkommen detailliert Zölle und Gebührenbefreiungen auflistet, bleibt die konkrete wirtschaftliche Auswirkung für den Standort Wien-Schwechat vage. Es geht primär um die rechtliche Absicherung bestehender oder geplanter Linienflüge unter dem Diktat der EU-Konformität.

Drei Jahre Wartezeit für ein Update von 1969. In der Welt der Bürokratie gilt das vermutlich bereits als Lichtgeschwindigkeit.

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