Fass ohne BodenFass ohne Boden
Notification Show More
Font ResizerAa
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Newsletter
  • Spenden
Reading: Skandalurteil: Influencer, Blogger und YouTuber müssen herhalten
Font ResizerAa
Fass ohne BodenFass ohne Boden
Suche
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Newsletter
  • Spenden
Follow US
Copyright © 2016-2024 Fass ohne Boden
Politik

Skandalurteil: Influencer, Blogger und YouTuber müssen herhalten

Redaktion
Redaktion
24. März 2021
Sujetbild Influencer - Jason Wagner - Pixabay
Sujetbild Influencer - Jason Wagner - Pixabay
SHARE

„Wenn Hobby-YouTuber und nicht-kommerzielle Blogger auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen ihre Videoangebote als gewerbliche Abrufdienste nach dem Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G) unter die Regulierung der Medienbehörde stellen müssen, ist die Meinungsfreiheit im Netz in höchster Gefahr“, kritisiert der freiheitliche Mediensprecher Christian Hafenecker.

Christian Hafenecker - FPÖ
Christian Hafenecker – FPÖ

Anlass dafür ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Blog- und Videoplattform Inside Politics des YouTubers Claudio Schiesl, wonach es sich bei dessen nicht-kommerziellen Videoangeboten um eine wirtschaftliche Unternehmung handle. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigt damit die Ansicht der Medienbehörde KommAustria auf einen entsprechenden Feststellungsantrags Schiesls aus dem Jahr 2017.

- Digital Nakam Werbung -
Werbung - Digital NakamWerbung - Digital Nakam

Meinungsfreiheit im Netz gefährdet

„Aus diesem Skandal-Urteil kann abgeleitet werden, dass auch andere Videoblogger unter das AMD-G und damit unter dieselbe behördliche Regulierung wie etwa TV-Sender fallen, egal ob sie mit ihrer Tätigkeit Geld verdienen oder nicht. Die in der Bundesverfassung garantierte Meinungsfreiheit wird damit unter das Gewerberecht gestellt, was der Wegregulierung kleiner Betreiber Tür und Tor öffnet, während Social Media-Monopolisten und Medien-Großkonzerne geschützt werden. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, das AMD-G muss repariert werden!“, forderte Hafenecker, der sich eine Deckelung ähnlich der Regelung bei den Helfern in den Corona-Teststraßen vorstellen kann.

„Damit Einnahmen, etwa aus Spenden, nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG gelten, wäre die Einziehung einer Deckelung bei 537,78 Euro eine Möglichkeit, um Hobby-YouTubern und – Bloggern Rechtssicherheit zu verschaffen und die Meinungsfreiheit im digitalen Bereich zu schützen“, betonte Hafenecker.

Hier kannst du Claudio Schiesl unterstützen.

Newsletter anmelden

Bleib steil und informiert!

By signing up, you agree to our Terms of Use and acknowledge the data practices in our Privacy Policy. You may unsubscribe at any time.
Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Gönn dir diese Artikel

Spy Capital 2 Premiere - Westside Studios
Politik

Spy Capital 2: Egisto Ott im Kino

Redaktion
Redaktion
11. September 2025
Urteil - beeboys - Adobe Stock - FoB
Politik

Skandalurteil bei BMEIA-Postenbesetzung

Alexander Surowiec
21. August 2025
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger - SEPA.Media - Michael Indra
Politik

Meinl-Reisingers Kommission wankt

Alexander Surowiec
17. August 2025
Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwillligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
News - Adobe Stock - wayhome.studio - FoB
Werde smarter in drei Minuten.
News Hub. Hart. Fair. Steil.

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?