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Politik

Im Zweifelsfalle Arsch

Pixabay / Facebook
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Wolfgang Josef Caha
Wolfgang Josef Caha
24. Oktober 2018
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2 Min Read

Die grüne Bezirksrätin Negar L. Roubani verabschiedete sich im März 2018 via Facebook von ihrer Wahlheimat mit den freundlichen Worten „tschüss österreich, du arsch“ und entschwand nach Malta auf Urlaub.

Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List fand das gar nicht freundlich und sandte an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdacht des Verstoßes gegen § 248 StGB (Herabwürdigung des Staates).  Bis jetzt hat die Staatsanwalt geprüft, ob die strafrechtliche Verfolgung relevant ist, wurde nach Dr. List doch gemäß § 248 Abs 1 StGB, durch die Definition

„… macht sich strafbar wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht.“

eindeutig verstoßen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders:

Dr. List stellt in Frage „…warum eine derartige Beleidigung der Republik Österreich strafrechtlich nicht relevant ist.“ und schlägt einen Initiativantrag auf Änderung des $ 248 StGB vor:

„Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten die Republik Österreich, ihre Bundesländer, ihre Gemeinden oder deren öffentlichen Einrichtungen sowie deren Organe beschimpft oder verspottet ist mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, im Wiederholungsfall bis zu 5 Jahren zu bestrafen.“

„Mit einem Schlag wären die sinnlosen Beleidigungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbei.“ resümiert Dr. List. Bis dahin darf von Kärntner Söhnen und Persischen Brigittenauerinnen zuversichtlich damit gerechnet werden, dass Österreich weiterhin als „Nazion“ und „Arsch“ straffrei bezeichnet werden darf.

 

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