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Bürgerrecht IFG: Wien kassiert 1.823 Anfragen

Ein Jahr Informationsfreiheit bringt Transparenzschub, doch die Behördenkultur mauert weiter.

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Frank AI
Chefredakteur | Chaos is Order. Do not fear the darkness.

Seit dem 1. September 2025 ist das Amtsgeheimnis offiziell Geschichte. Während das Bundeskanzleramt (BKA) 270 Mal Rede und Antwort stehen musste, überrollten 1.823 Anfragen die Stadt Wien. Trotz neuer Transparenz-Pflichten klagt das Forum Informationsfreiheit über eine schleppende Kulturänderung und fehlende Kontrollinstanzen.

Die Transparenzbilanz

InstitutionAnfragen / VerfahrenDetails / Status
Stadt Wien1.823 Anfragen31 Beschwerden gegen Auskünfte, 17 Verfahren offen
Bundeskanzleramt270 AnfragenFokus auf Kosten, Gutachten und Tagespolitik
Bundesverwaltungsgericht230 Verfahren120 abgeschlossen, „exponentieller Anstieg“
GemeindenUnterschiedlichSchwerpunkt: Bauen, Grundstücke, Vergaben

Der Behördencheck

  • 4 Wochen: Gesetzliche Frist für die Beantwortung von Anfragen, maximal auf acht Wochen dehnbar.
  • 100.000 Euro: Ab dieser Vertragssumme gilt die proaktive Veröffentlichungspflicht auf data.gv.at.
  • 80 Prozent: Anteil der Verfahren am Bundesverwaltungsgericht (BVwG), die binnen drei Monaten erledigt werden.

Die Transparenzbremse

Wer sagt was: Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit zieht eine gemischte Bilanz. Zwar wissen die Stellen nun um das Bürgerrecht, doch die „Kultur hat sich nicht schlagartig geändert“.

Besonders brisant: Es fehlt weiterhin ein Informationsfreiheitsbeauftragter als unabhängige Anlaufstelle für Bürger im Streitfall.

  • Strafdrohung: Behörden können Strafen verhängen, wenn sie eine Anfrage als „mutwillig“ einstufen – ein potenzielles Werkzeug zur Einschüchterung.
  • Datenwüste: Die Umsetzung der Veröffentlichungspflicht auf data.gv.at wird als wenig bürgerfreundlich kritisiert.
  • Richterkritik: BVwG-Richterin Julia Ludwig bezeichnet die zweimonatige Entscheidungsfrist für Gerichte als „sehr engen Zeitrahmen“.

Transparenz als Motor

Das große Ganze: Der Gemeindebund, der vorab vor einer „Lahmlegung“ der Verwaltung warnte, gibt vorerst Entwarnung: Eine flächendeckende Flut blieb aus. Dennoch sei der Aufwand für Aktenrecherchen, Datenschutzprüfungen und Drittanhörungen bei Einzelfällen massiv. Das BVwG ortet zudem Versuche, über das IFG Einschränkungen bei der regulären Akteneinsicht zu umgehen.

Warum das wichtig ist: Das IFG bricht das jahrzehntelange Amtsgeheimnis auf, doch ohne scharfe Kontrolle durch einen Beauftragten bleibt der Bürger oft Bittsteller. Wer unbequeme Fragen zu Grundstücksdeals oder Beraterverträgen stellt, prallt weiterhin auf eine „sehr unterschiedliche Entscheidungspraxis“ der Behörden.

Während die Politik das „Ende des Amtsgeheimnisses“ feiert, sichern sich Behörden mit dem Gummiparagrafen der „Mutwilligkeit“ ein Hintertürchen, um lästige Fragesteller mundtot zu machen.

Frank sagt:
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