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Fußi freigesprochen, Maurer verurteilt

Redaktion
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9. Oktober 2018
Sujetbild Justiz - Foto pixabay
Sujetbild Justiz - Foto pixabay
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Er drohte. Nicht, befand das Gericht. Sie schimpfte. Sehr übel, meinte selbiges. Er geht nach Hause, sie geht auf die Bank. Er ist freigesprochen, sie wurde zu einer Geldstrafe verdonnert.

Die Vorgeschichte: Er, Rudolf Fußi, whatsappte Anna J. , einer Übersetzerin im Dienste der SPÖ: „Egal, was dir die ÖVP dafür gegeben hat. Ich gebe dir das Doppelte und sorge dafür, dass dir rechtlich nichts passieren wird“. Vorangegangen waren dem das Auftauchen vertraulicher Unterlagen der SPÖ in den Medien während des Wahlkampfs 2017. Sie sollte „auspacken“, dann werde er sie „schützen“, schlug er ihr vor. Doch sie reagierte nicht, worauf Fußi nachsetzte: „Sie haben deine Telefonprotokolle. Und klagen dir den Arsch weg.  Sie werden nie eine Ruhe geben. Morgen Deal oder ich kann dir nicht mehr helfen.“

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Schlussendlich einigte man sich darauf, dass A) Anna J. die Unterlagen gar nicht wirklich weitergegeben hat und B), daß Fußi stehts im Sinne der Partei und nicht persönlich gehandelt hat.

„Drohung“ der SPÖ und nicht von Fußi
In ihrem Schlussplädoyer betonten Fußis Anwälte , dass stets „sie“ und nicht von „ich“ kommuniziert wurde. Daher: Der Anklagepunkt der Nötigung trifft nicht zu, es war lediglich ein Hinweis auf allfällige Konsequenzen der SPÖ.

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Sie postete im Mai auf Facebook, dass sie am Vortag vom Besitzer eines Craft-Beer-Geschäftes per Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“. Beklagte sich Maurer und postete einen Screenshot mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.

Der Craft.Beer-Dealer wurde daraufhin von Usern shitstormartig beschimpft, sein Lokal erhielt im Web fortan miese Bewertungen und zusätzlich bedroht. Er bestritt, nicht der Verfasser gewesen zu sein – und klagte. Sein behaupteter Schaden: 40.000 Euro. Der Lokalbesitzer meinte, sein PC samt Facebook-Account wäre auch Gästen frei zugänglich.

Nach den beiden Schlussvorträgen fällte der Richter sein Urteil – und befand Maurer wegen übler Nachrede für schuldig. 4000 Euro muss die ehemalige grüne Abgeordnete nun an den Lokalbetreiber zahlen, zudem auch die Kosten des Verfahrens übernehmen. An den Staat muss Maurer überdies 3000 Euro an Geldstrafe zahlen. Ihre Anwältin kündigte umgehend Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Maurer: „Werde nicht klein beigeben“
Mit einem derartigen Urteil habe sie nicht gerechnet, erklärte Maurer. Sie könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. „Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen“, zeigte sich die 33-Jährige kämpferisch. „Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss.“

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