Fass ohne BodenFass ohne Boden
Notification Show More
Font ResizerAa
  • Themen
    • Politik
    • Investigativ
    • Politiker Dossiers
    • Politischer Islam
    • AI & Cyber
  • Fass ohne Boden
    • Newsletter
    • Presse
    • Spenden
    • Impressum
  • Datenschutz
    • Cookies
Reading: Im Zweifelsfalle Arsch
Font ResizerAa
Fass ohne BodenFass ohne Boden
Suche
  • Themen
    • Politik
    • Investigativ
    • Politiker Dossiers
    • Politischer Islam
    • AI & Cyber
  • Fass ohne Boden
    • Newsletter
    • Presse
    • Spenden
    • Impressum
  • Datenschutz
    • Cookies
Follow US
Copyright © 2016-2026 Fass ohne Boden
Fass ohne Boden > Politik > Im Zweifelsfalle Arsch
Politik

Im Zweifelsfalle Arsch

Pixabay / Facebook
Pixabay / Facebook
Wolfgang Josef Caha
Wolfgang Josef Caha
24. Oktober 2018
Share
2 Min Read

Die grüne Bezirksrätin Negar L. Roubani verabschiedete sich im März 2018 via Facebook von ihrer Wahlheimat mit den freundlichen Worten „tschüss österreich, du arsch“ und entschwand nach Malta auf Urlaub.

Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List fand das gar nicht freundlich und sandte an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdacht des Verstoßes gegen § 248 StGB (Herabwürdigung des Staates).  Bis jetzt hat die Staatsanwalt geprüft, ob die strafrechtliche Verfolgung relevant ist, wurde nach Dr. List doch gemäß § 248 Abs 1 StGB, durch die Definition

„… macht sich strafbar wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht.“

eindeutig verstoßen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders:

Dr. List stellt in Frage „…warum eine derartige Beleidigung der Republik Österreich strafrechtlich nicht relevant ist.“ und schlägt einen Initiativantrag auf Änderung des $ 248 StGB vor:

„Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten die Republik Österreich, ihre Bundesländer, ihre Gemeinden oder deren öffentlichen Einrichtungen sowie deren Organe beschimpft oder verspottet ist mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, im Wiederholungsfall bis zu 5 Jahren zu bestrafen.“

„Mit einem Schlag wären die sinnlosen Beleidigungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbei.“ resümiert Dr. List. Bis dahin darf von Kärntner Söhnen und Persischen Brigittenauerinnen zuversichtlich damit gerechnet werden, dass Österreich weiterhin als „Nazion“ und „Arsch“ straffrei bezeichnet werden darf.

 

Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp LinkedIn Telegram Print
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Meistgelesen

  • Sicherheit, Gaskrise und Russlands Krieg: Nehammer reist nach Israel (116.982)
  • Messenger-Gesetz: Die Liste (30.598)
  • Ampel-Kommission: Corona-Trend geht nach unten (29.609)
  • „Geschäftsmaurerei“: Wie Logenbrüder Wien unter sich aufteilen (27.122)
  • Der perverse Botschafter (24.622)

News

  • Befehlsausgabe bei Bilderberg-Treffen
  • „Vize-Ministerin“ von Meinl-Reisinger
  • Wahlkampf mit Welpenmord
  • Seychellen-Ausflug der „Vize-Außenministerin“
  • Analyse: Budgettrick enttarnt Einsparrhetorik

Gönn dir

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger - SEPA.Media - Michael Indra - Runway FoB AI
Politik

Befehlsausgabe bei Bilderberg-Treffen

Redaktion
Redaktion
9. April 2026
Beate Meinl-Reisinger - Michael Indra - Sepa Media - Runway FoB AI
Politik

„Vize-Ministerin“ von Meinl-Reisinger

Redaktion
Redaktion
9. April 2026
Judit Varga - Privat - Runway FoB AI
Politik

Wahlkampf mit Welpenmord

Redaktion
Redaktion
9. April 2026
Previous Next
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?