In drei Zeilen: Der Verwaltungsgerichtshof beendet das unwürdige Postengerangel um die direkte Demokratie in Velm-Götzendorf. Bürgermeister Gerald Haasmüller (ÖVP) wollte eine unbequeme Volksbefragung über geplante Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit allen Mitteln verhindern. Jetzt schmettert das Höchstgericht die Amtsrevision der Landesregierung ab – ein voller Erfolg für die FPÖ.
Der Auslöser: Die Bürger in Velm-Götzendorf wollen mitreden, wenn ihnen die Heimat mit Windrädern und Solarparks zugepflastert wird. Sie sammelten fleißig Unterschriften für einen Initiativantrag. Dem schwarzen Ortschef passte das so gar nicht ins Konzept, weshalb er den Antrag kurzerhand für unzulässig erklärte.
Wer sagt was: „Es kann nicht sein, dass Bürgerinitiativen und direkte Demokratie mit formalen Tricks abgedreht werden“, schießt der geschäftsführende FPÖ-Gemeinderat Rudolf Bauer scharf gegen die Blockierer. Der freiheitliche GVV-Obmann Landtagsabgeordneter Dieter Dorner legt nach: „Ich finde es befremdlich, wenn ein Bürgermeister offenbar alles versucht, um die Rechte der Bürger einzuschränken .“ Er feiert das Urteil als „wichtigen Sieg für die direkte Demokratie“.
Das Sittenbild: Es ist das klassische Drama der ländlichen Machtpolitik: Wenn der Bürger nicht spurt, wird die Bürokratiekeule ausgepackt. Unterstützt von der Abteilung Gemeinden der niederösterreichischen Landesregierung zog man sogar vor den Verwaltungsgerichtshof, um den lästigen Volkswillen abzuwürgen. Ein skandalöser Versuch, Steuergelder zu verbrennen, nur um die eigene Bevölkerung mundtot zu machen.
Bürokratie-Sprech:
- Fakt: Das Landesverwaltungsgericht NÖ hob den rechtswidrigen Blockadebescheid des Bürgermeisters auf. Die Gruppe Innere Verwaltung des Landes wollte das nicht wahrhaben und legte Amtsrevision ein – die der VwGH nun postwendend zurückwies.
- Analyse: Die Gemeindeaufsicht soll eigentlich über das Recht wachen. Stattdessen missbraucht sie juristische Spitzfindigkeiten als Schutzschild für einen ÖVP-Bürgermeister, der Angst vor der eigenen Bevölkerung hat.
- Warum wichtig: Bürgerbeteiligung wird von den Herrschenden nur dann beklatscht, wenn das Ergebnis politisch genehm ist.
Das große Ganze: Dieses Urteil strahlt weit über den Bezirk Gänserndorf hinaus. Es zieht eine klare rote Linie für selbstherrliche Ortschefs:
- Die direkte Demokratie ist kein Gnadenakt der ÖVP.
- Formale Tricks der Gemeindeaufsicht greifen beim Höchstgericht nicht mehr.
Zwischen den Zeilen:
- Der VwGH stellte unmissverständlich klar, dass diese Amtsrevision gar nicht vor das Höchstgericht gehört.
- Hinter den Kulissen zeigt sich die blanke Nervosität der ÖVP vor Ort, die Prestigeprojekte ohne Widerrede durchpeitschen will.
Follow the money: Wer zahlt den juristischen Kreuzzug gegen die Bürger? Natürlich der Steuerzahler. Während in den Amtsstuben der Landesregierung teure Juristen mit der Ausarbeitung von Amtsrevisionen beschäftigt werden, um den Bürgerwillen zu sabotieren, bleibt die Zeche beim Steuerzahler hängen.
Die andere Sicht: ÖVP-Bürgermeister Gerald Haasmüller zieht es derweilen vor, sich in vornehmliches Schweigen zu hüllen – eine offizielle Stellungnahme sucht man auf der Amtstafel oder der Gemeinde-Homepage bis heute vergeblich. Wie es scheint, hält der Ortschef unbeirrt an seinem intransparenten Kuschelkurs mit der Bürokratie fest und lässt die Bürger lieber im Dunkeln sitzen.
Warum das wichtig ist: Die Justiz hat hier rechtzeitig die Notbremse gezogen und die FPÖ hat den Finger tief in die Wunde gelegt. Ein guter Tag für das Recht, ein rabenschwarzer Tag für die ÖVP Velm-Götzendorf.
Das sagt Frank: Dieses Urteil zwingt die Betonierer zum Einlenken und beweist, dass man den Volkswillen nicht einfach einbetonieren kann.

